Norm
FinStrG §44 Abs1 litaRechtssatz
Die Übergabe von nach Österreich geschmuggelten Monopolgegenständen vom Schmuggler an einen Dritten (der sie verwerten soll) kann gewerbsmäßiges Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen im Monopolgebiet (§ 5 Abs 4 TabMG) und somit Handel mit Monopolgegenständen nach § 44 Abs 1 lit a FinStrG iVm § 5 TabMG sein. Da Inverkehrbringen jedoch in der Übertragung von Verfügungsgewalt an den Übernehmer besteht (vgl zum Inverkehrsetzen des § 28 Abs 2 vierter Fall SMG Foregger et al SMG § 28 AnmV.2.), fehlt es dabei an der Anknüpfungsmöglichkeit für die Tathandlungen des § 46 Abs 1 FinStrG, weil diese eine abgeschlossene Vortat erfordern (Dorazil-Harbich, FinStrG § 37 Anm 5, E 30 f), was in diesem Fall des Monopoleingriffes eben (noch) nicht vorliegt. Der erste Übernehmer käme vielmehr als Täter nach § 11 3.Fall FinStrG in Betracht, Folgeübernehmer indes sehr wohl als Monopolhehler (vgl 11 Os 74/05z).Die Übergabe von nach Österreich geschmuggelten Monopolgegenständen vom Schmuggler an einen Dritten (der sie verwerten soll) kann gewerbsmäßiges Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen im Monopolgebiet (Paragraph 5, Absatz 4, TabMG) und somit Handel mit Monopolgegenständen nach Paragraph 44, Absatz eins, Litera a, FinStrG in Verbindung mit Paragraph 5, TabMG sein. Da Inverkehrbringen jedoch in der Übertragung von Verfügungsgewalt an den Übernehmer besteht vergleiche zum Inverkehrsetzen des Paragraph 28, Absatz 2, vierter Fall SMG Foregger et al SMG Paragraph 28, AnmV.2.), fehlt es dabei an der Anknüpfungsmöglichkeit für die Tathandlungen des Paragraph 46, Absatz eins, FinStrG, weil diese eine abgeschlossene Vortat erfordern (Dorazil-Harbich, FinStrG Paragraph 37, Anmerkung 5, E 30 f), was in diesem Fall des Monopoleingriffes eben (noch) nicht vorliegt. Der erste Übernehmer käme vielmehr als Täter nach Paragraph 11, 3.Fall FinStrG in Betracht, Folgeübernehmer indes sehr wohl als Monopolhehler vergleiche 11 Os 74/05z).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0120331Im RIS seit
17.12.2005Zuletzt aktualisiert am
17.01.2013