Zur Begründung: des Antrages bringt die Beschwerdeführerin vor, zwingende öffentliche Interessen stünden der aufschiebenden Wirkung nicht entgegen. Die Zahlung der verhängten Geldstrafe sei der Beschwerdeführerin nicht möglich, es käme nur die Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe in Betracht. Diese würde einen unwiederbringlichen Schaden verursachen, weil die tatsächlichen Folgen dieser Strafverbüßung nicht mehr abzugelten wären. Ob das Hindernis zwingender öffentlicher Interessen der a... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Zurückweisung einer Berufung in einer Finanzstrafsache wegen Abgabenhinterziehung und Ordnungswidrigkeit (Lohnsteuer, Dienstgeberbeiträge, Umsatzsteuer) - Ob das Hindernis zwingender öffentlicher Interessen der aufschiebenden Wirkung entgegensteht, ist erst von Bedeutung, we... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2320/80 B 22. September 1980 RS 1 Stammrechtssatz Mangelt dem Bf jegliches Einkommen und exekutiv pfändbares Vermögen, dann wäre mit dem Vollzug des angef. B für ihn ein unverhältnismäßiger Nachteil nicht verbunden, wobei für den Fall einer Änderung seiner Einkommens- und ... mehr lesen...
Streit besteht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren darüber, ob die Beschwerdeführerin mit dem angefochtenen Bescheid zu Recht für schuldig erkannt wurde, Abgaben hinterzogen zu haben. Den Verwaltungsakten ist hiezu folgender Sachverhalt zu entnehmen: Die Beschwerdeführerin betreibt (als Witwenfortbetrieb) eine Tabaktrafik. Im Zuge einer für die Jahre 1975 bis 1977 durchgeführten Betriebsprüfung stellte der Prüfer fest, daß die Losungen nur in runden Beträgen ermittelt worden sei... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §136;FinStrG §31;FinStrG §33 Abs1;MRK Art6 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 268;
Rechtssatz: Die Auffassung, die Verfahrensdauer eines Finanzstrafverfahrens von insgesamt nahezu sechs Jahren verstoße gegen Art 6 Abs 1 MRK und müsse zur Einstellung des Finanzstrafverfahrens führen, ist verfehlt. Selbst w... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: FinStrG;MRK;VStG; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989, 167;
Rechtssatz: Die MRK ist für das verwaltungsbehördliche Strafverfahren im vollen Umfang anzuwenden (Hinweis E 19.5.1988, 87/16/0110). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987160164.X05 ... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsstrafakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Dem Beschwerdeführer - einem Staatsangehörigen der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien (in der Folge: Jugoslawien), der Architekt ist und nach der "Tatbeschreibung" des Zollamtes Nickelsdorf vom 20. März 1986 "nur gering deutsch spricht bzw. lesen kann" und am 24. März 1986 als Verdächtiger von einem Beamten des Zollamtes Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz (in der Folge: Zollamt) unt... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG;MRK Art5;MRK Art6;
Rechtssatz: Der österreichische Vorbehalt zu Art 5 MRK und 6 MRK gilt nicht für das FinStrG - und zwar auch nicht mittelbar durch Verweisung in den Verwaltungsverfahrensgesetzen - (Hinweis auf VfGH 3.12.1984, G 24/83; VfSlg 10291). Im Lichte dieser Rechtsprechung ist daher die MRK für das verwaltungsbehördlic... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BAO §201;FinStrG §49 Abs1 lita;FinStrG §8 Abs1;FinStrG;StGB §5;VStG impl;
Rechtssatz: Im Falle des Vorliegens eines Dauerdeliktes erschöpft sich ein gesetzliches Tatbild nicht darin, die Herbeiführung eines rechtswidrigen Zustandes zu pönalisierungen, sondern ist auch die Aufrechterhaltung dieses Zustandes in... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Neubau, vom 28. Februar 1984 wurde der Beschwerdeführer - nachdem die im wesentlichen gleich lautende Strafverfügung vom 6. Oktober 1983 infolge rechtzeitig erhobenen Einspruches des Beschwerdeführers außer Kraft getreten war - der Verwaltungsübertretungen zu 1.) nach § 11 Abs. 2 StVO 1960 und zu 2.) nach § 11 Abs. 1 leg. cit. Schuldig erkannt und hiefür bestraft, weil er am 23. Juli 1983 um 13.15 Uhr... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §4;FinStrG; BAO § 4 heute BAO § 4 gültig ab 30.10.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 103/2019 BAO § 4 gültig von 01.01.2013 bis 29.10.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: EGVG Art2 Abs5 idF 1964/275;FinStrG; VStG §55; EGVG Art. 2 heute EGVG Art. 2 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 EGVG Art. 2 gültig von 01.04.2012 bis 31.12.2013 zuletz... mehr lesen...