Entscheidungen zu § artikel1zu242 Abs. 1 FinStrG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 1975/4/25 12Os156/74

Norm: FinStrG §17 Abs2 litc Z4FinStrG §237FinStrG §238FinStrG §242 Abs1 ffStPO §290 Abs1
Rechtssatz: Der vom BF weder im Verfahren erster Instanz noch im Verfahren über die Berufung, sondern von einer dritten Person nach Urteilsfällung erster Instanz geltend gemachte Umstand, das für verfallen erklärte Schmuggelgut (hier ein Personenkraftwagen) sei nicht Eigentum des Angeklagten, sondern dieser dritten, am Verfahren erster Instanz nicht beteili... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.04.1975

RS OGH 1966/3/17 1Ob55/66

Norm: 1.ZPMRK Art1 V5FinStrG §242 Abs1
Rechtssatz: Nach Ablauf der im § 242 Abs 1 FinStrG normierten Frist von drei Jahren kann ein Nebenbeteiligter auf sein durch das Verfallserkenntnis des Strafgerichtes auf die Republik Österreich übergegangenes Eigentumsrecht nicht mehr zurückgreifen. - Dies gilt auch dann, wenn der Nebenbeteiligte Konventionsflüchtling ist. Auch eine Verletzung von Art 1 des Zusatzprotokolles zur Menschenrechtskonvention k... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.03.1966

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