Im Zuge des gegen den Beschwerdeführer wegen des Finanzvergehens nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG geführten Finanzstrafverfahrens sprach der Spruchsenat am Sitze des Finanzamtes für den 1. Bezirk in Wien als Organ des Finanzamtes Baden mit Bescheid vom 3. Oktober 1990 unter Hinweis auf § 125 Abs. 1 FinStrG aus, die Voraussetzungen für ein Tätigwerden des Spruchsenates lägen nicht vor. In der Begründung: vertrat der Spruchsenat die Auffassung, der Beschwerdeführer habe als Geschäftsführe... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §125 Abs1;FinStrG §132 Abs1;FinStrG §202;FinStrG §204;FinStrG §210;FinStrG §212;FinStrG §214;FinStrG §54 Abs1;
Rechtssatz: Das Finanzstrafgesetz sieht eine von der Sachentscheidung abgesonderte, die Zuständigkeit des Spruchsenates ausdrücklich bejahende Entscheidung des Spruchsenates nicht vor. Über die gerichtliche Zuständigkeit in Finanzstrafsac... mehr lesen...
Zur Begründung: des Antrages bringt die Beschwerdeführerin vor, zwingende öffentliche Interessen stünden der aufschiebenden Wirkung nicht entgegen. Die Zahlung der verhängten Geldstrafe sei der Beschwerdeführerin nicht möglich, es käme nur die Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe in Betracht. Diese würde einen unwiederbringlichen Schaden verursachen, weil die tatsächlichen Folgen dieser Strafverbüßung nicht mehr abzugelten wären. Ob das Hindernis zwingender öffentlicher Interessen der a... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Zurückweisung einer Berufung in einer Finanzstrafsache wegen Abgabenhinterziehung und Ordnungswidrigkeit (Lohnsteuer, Dienstgeberbeiträge, Umsatzsteuer) - Ob das Hindernis zwingender öffentlicher Interessen der aufschiebenden Wirkung entgegensteht, ist erst von Bedeutung, we... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2320/80 B 22. September 1980 RS 1 Stammrechtssatz Mangelt dem Bf jegliches Einkommen und exekutiv pfändbares Vermögen, dann wäre mit dem Vollzug des angef. B für ihn ein unverhältnismäßiger Nachteil nicht verbunden, wobei für den Fall einer Änderung seiner Einkommens- und ... mehr lesen...
Zunächst wird zur Vermeidung von Wiederholungen und gemäß § 43 Abs. 2 zweiter Satz VwGG auf die ausführlichen Entscheidungsgründe: des Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes vom 13. März 1986, Zl. 84/16/0235, auszugsweise veröffentlicht in ÖStZB 24/1986, S. 448, verwiesen. Mit dem angeführten Erkenntnis hat der Verwaltungsgerichtshof nämlich die Beschwerde desselben Beschwerdeführers gegen die Berufungsentscheidung derselben belangten Behörde vom 15. Oktober 1984, Zl. 7/2/G-5/1... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 litb;BAO §303 Abs1 litb;FinStrG §214;VwRallg;
Rechtssatz: Eine unterschiedliche Beweiswürdigung durch eine Verwaltungsbehörde einerseits und eine Verwaltungsstrafbehörde oder ein Gericht andererseits stellt allein noch keinen Wiederaufnahmsgrund dar (Hinweis E 12.4.1972, 285/71, E 21.2.... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs1 litb;FinStrG §214;VwRallg;
Rechtssatz: Ein nach rechtskräftigem Abschluß des zollrechtlichen Verfahrens das Finanzstrafverfahren teilweise einstellendes Straferkenntnis (Hinweis E 21.2.1985, 83/16/0027) oder eine lange nach rechtskräftigem Abschluß des Abgabenverfahrens erfolgte Einstellung des gerichtlichen St... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: FinStrG;MRK;VStG; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989, 167;
Rechtssatz: Die MRK ist für das verwaltungsbehördliche Strafverfahren im vollen Umfang anzuwenden (Hinweis E 19.5.1988, 87/16/0110). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987160164.X05 ... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG;MRK Art5;MRK Art6;
Rechtssatz: Der österreichische Vorbehalt zu Art 5 MRK und 6 MRK gilt nicht für das FinStrG - und zwar auch nicht mittelbar durch Verweisung in den Verwaltungsverfahrensgesetzen - (Hinweis auf VfGH 3.12.1984, G 24/83; VfSlg 10291). Im Lichte dieser Rechtsprechung ist daher die MRK für das verwaltungsbehördlic... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BAO §201;FinStrG §49 Abs1 lita;FinStrG §8 Abs1;FinStrG;StGB §5;VStG impl;
Rechtssatz: Im Falle des Vorliegens eines Dauerdeliktes erschöpft sich ein gesetzliches Tatbild nicht darin, die Herbeiführung eines rechtswidrigen Zustandes zu pönalisierungen, sondern ist auch die Aufrechterhaltung dieses Zustandes in... mehr lesen...