Der Beschwerdeführer war im maßgeblichen Zeitraum der Jahre 1995 bis 1998 als Geschäftsführer und bis zum 21. Oktober 1998 als Alleingesellschafter der H GesmbH im Firmenbuch eingetragen. Die H GesmbH betrieb in Wien ein Hotel mit angeschlossenem Barbetrieb. Im Ergebnis einer gemäß § 99 Abs. 2 FinStrG bei der H GesmbH durchgeführten Prüfung über die Jahre 1995 bis 1997 und die Monate Jänner bis Juni 1998 stellte der Prüfer in seinen Berichten vom 1. September 1999 fest, bei einer Haus... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;FinStrG §114 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0199 E 22. Jänner 1987 VwSlg 6183 F/1987 RS 2 Stammrechtssatz Beweisanträge dürfen nur dann abgelehnt werden, wenn die Beweistatsachen als wahr unterstellt werden, es auf sie nicht ankommt oder das Beweismittel - ohne unzulässige Vorwegnahme der Beweis... mehr lesen...
Der Erstbeschwerdeführer (im Folgenden: Beschwerdeführer) war u. a. Geschäftsführer der zweitbeschwerdeführenden Partei (im Folgenden: A. GmbH), an welcher er 25% der Anteile hielt. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung des den Großhandel mit Kosmetika betreibenden Unternehmens der A. GmbH kam hervor, dass für die Kalendermonate November und Dezember 1995 weder Umsatzsteuervoranmeldungen erstattet noch die Zahllasten entrichtet worden waren, welche vom Prüfungsorgan für November 1... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §114 Abs2;FinStrG §6 Abs2;FinStrG §98 Abs3;
Rechtssatz: Durch die Wahrnehmung von Recht und Pflicht der Finanzstrafbehörden zur freien Beweiswürdigung nach § 98 Abs. 3 FinStrG konnte eine Verletzung der Unschuldsvermutung ebenso wenig bewirkt werden wie durch die Ablehnung von Beweisanträgen, deren Durchführung im Sinne des § 114 Abs. 2 Satz 2 Fin... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §114 Abs2;
Rechtssatz: Der Antrag auf Beischaffung des Verfahrensaktes über den zwischen dem Beschwerdeführer (dem Geschäftsführer der GmbH) und der Buchhalterin der GmbH anhängig gewesenen Arbeitsgerichtsprozess war schon als Beweisantrag untauglich, weil die Angabe verabsäumt worden war, aus welchen Bestandteilen des beizuschaffenden Aktes sich ... mehr lesen...
Die Finanzstrafbehörde erster Instanz erkannte den Beschwerdeführer schuldig, er habe als Geschäftsführer der H. AutohandelsgmbH vorsätzlich 1. die abgabenrechtliche Offenlegungs- und Wahrheitspflicht dadurch verletzt, daß er für die Jahre 1976 und 1977 Umsätze in Höhe von S 300.000,-- nicht erklärt und für 1978 versucht habe, Umsätze in Höhe von S 150.000,-- nicht zu erklären, und dadurch eine Abgabenverkürzung um S 202.983,-- bewirkt bzw. zu bewirken versucht habe und 2. unter Verle... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §114 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0199 E 22. Jänner 1987 VwSlg 6183 F/1987 RS 2 Stammrechtssatz Beweisanträge dürfen nur dann abgelehnt werden, wenn die Beweistatsachen als wahr unterstellt werden, es auf sie nicht ankommt oder das Beweismittel - ohne unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung - untauglich ist. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §46;BAO §166;BAO §183 Abs3;FinStrG §114 Abs2;FinStrG §98 Abs1;
Rechtssatz: Ein Beweisantrag auf Aktenbeischaffung ist untauglich, weil die Berufung auf einen Akt schlechthin kein zulässiges Beweisanbot darstellt (Hinweis E 13.9.1991, 91/18/0088). Schlagworte Sachverhalt Sachverhaltsfest... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 2. Februar 1988 stellte die zweitmitbeteiligte Niederösterreichische Gebietskrankenkasse fest, daß die Erstmitbeteiligte in ihrer Tätigkeit als Hausgehilfin im Haushalt der Beschwerdeführerin in der Zeit vom 1. September 1986 bis 16. Jänner 1987 der Voll- und Arbeitslosenversicherungspflicht unterlegen sei. Nach der Bescheidbegründung habe die Erstmitbeteiligte im Februar 1987 bei der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Niederösterreich vorgesprochen und bekanntge... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;FinStrG §114 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0199 E 22. Jänner 1987 VwSlg 6183 F/1987 RS 2 Stammrechtssatz Beweisanträge dürfen nur dann abgelehnt werden, wenn die Beweistatsachen als wahr unterstellt werden, es auf sie nicht ankommt oder das Beweismittel - ohne unzulässige Vorwegnahme der Beweis... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Kommissär in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist das Finanzamt G. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 8. November 1989 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 8. März 1988 bei einer außerdienstlichen Versammlung der Mitarbeiter der Veranlagungsabteilung des Finanzamtes G die Äußerung abgegeben, der E-Manager, der zwei Vorgesetzte erschossen habe, imponiere ih... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;FinStrG §114 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0199 E 22. Jänner 1987 VwSlg 6183 F/1987 RS 2 Stammrechtssatz Beweisanträge dürfen nur dann abgelehnt werden, wenn die Beweistatsachen als wahr unterstellt werden, es auf sie nicht ankommt oder das Beweismittel - ohne unzulässige Vorwegnahme der Beweis... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 6. März 1987 hat die zweitmitbeteiligte Partei festgestellt, daß die Beschwerdeführerin aufgrund ihrer Beschäftigung als Krankenbetreuerin am 12. - 20.11., 10. - 17., 23. - 31.12.1983, 1., 2., 23. - 27.1.1984, 13. - 16., 29.2.1984, 1., 2., 16. - 19.3.1984, 3. - 8., 16. - 19., 30.4.1984, 1. - 3., 24., 28. - 31.5.1984, 18. - 22., 27. - 30.6.1984, 1., 23. - 26.7.1984, 27. - 30.8.1984, 15. - 19., 22. - 24.10.1984, 7., 8., 12. - 14.11.1984 "beim Dienstgeber" KM und AM in W... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;FinStrG §114 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0199 E 22. Jänner 1987 VwSlg 6183 F/1987 RS 2 Stammrechtssatz Beweisanträge dürfen nur dann abgelehnt werden, wenn die Beweistatsachen als wahr unterstellt werden, es auf sie nicht ankommt oder das Beweismittel - ohne unzulässige Vorwegnahme der Beweis... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37 impl;AVG §45 Abs2 impl;FinStrG §114 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0199 E 22. Jänner 1987 VwSlg 6183 F/1987 RS 2 Stammrechtssatz Beweisanträge dürfen nur dann abgelehnt werden, wenn die Beweistatsachen als wahr unterstellt werden, es auf sie nicht ankommt oder das Beweismittel - ohne unzulässige Vorwegnahme ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37 impl;AVG §45 Abs2 impl;FinStrG §114 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0199 E 22. Jänner 1987 VwSlg 6183 F/1987 RS 2 Stammrechtssatz Beweisanträge dürfen nur dann abgelehnt werden, wenn die Beweistatsachen als wahr unterstellt werden, es auf sie nicht ankommt oder das Beweismittel - ohne unzulässige Vorwegnahme ... mehr lesen...
Beachte Neuer Stammrechtssatz (nach Entscheidungsdatum 31. Dezember 1989): 89/08/0237 E 24. April 1990 RS 3; (RIS: NStRS) Rechtssatz: Beweisanträge dürfen nur dann abgelehnt werden, wenn die Beweistatsachen als wahr unterstellt werden, es auf sie nicht ankommt oder das Beweismittel - ohne unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung - untauglich ist. Schlagworte Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Erheblichkeit des Beweisantrages Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Be... mehr lesen...