RS Vwgh 2004/2/25 99/13/0149

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Veröffentlicht am 25.02.2004
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §114 Abs2;

Rechtssatz

Der Antrag auf Beischaffung des Verfahrensaktes über den zwischen dem Beschwerdeführer (dem Geschäftsführer der GmbH) und der Buchhalterin der GmbH anhängig gewesenen Arbeitsgerichtsprozess war schon als Beweisantrag untauglich, weil die Angabe verabsäumt worden war, aus welchen Bestandteilen des beizuschaffenden Aktes sich welche für den Beschwerdefall relevanten konkreten Umstände ergeben sollten (Hinweis E 22. April 1992, 91/14/0232).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:1999130149.X06

Im RIS seit

18.03.2004

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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