Zur Begründung: des Antrages bringt die Beschwerdeführerin vor, zwingende öffentliche Interessen stünden der aufschiebenden Wirkung nicht entgegen. Die Zahlung der verhängten Geldstrafe sei der Beschwerdeführerin nicht möglich, es käme nur die Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe in Betracht. Diese würde einen unwiederbringlichen Schaden verursachen, weil die tatsächlichen Folgen dieser Strafverbüßung nicht mehr abzugelten wären. Ob das Hindernis zwingender öffentlicher Interessen der a... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Zurückweisung einer Berufung in einer Finanzstrafsache wegen Abgabenhinterziehung und Ordnungswidrigkeit (Lohnsteuer, Dienstgeberbeiträge, Umsatzsteuer) - Ob das Hindernis zwingender öffentlicher Interessen der aufschiebenden Wirkung entgegensteht, ist erst von Bedeutung, we... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2320/80 B 22. September 1980 RS 1 Stammrechtssatz Mangelt dem Bf jegliches Einkommen und exekutiv pfändbares Vermögen, dann wäre mit dem Vollzug des angef. B für ihn ein unverhältnismäßiger Nachteil nicht verbunden, wobei für den Fall einer Änderung seiner Einkommens- und ... mehr lesen...
Im April 1985 wurde bei der F. GmbH eine Lohnsteuerprüfung durchgeführt, anläßlich derer keinerlei Lohnverrechnungsunterlagen vorgelegt wurden. In der Folge holte das Finanzamt von der Gebietskrankenkasse die Sozialversicherungsbeitragsunterlagen ein und errechnete daraus die Lohnabgaben, wobei sich für den Prüfungszeitraum ein Gesamtbetrag an Lohnsteuer und Dienstgeberbeitrag (samt Zuschlag) in Höhe von S 294.424,84 ergab. Da an das Finanzamt lediglich insgesamt S 74.737,-- abgeführt... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §76;FinStrG §1;FinStrG §33 Abs2 litb;
Rechtssatz: Für die Annahme der Täterschaft genügt die faktische Wahrnehmung der Angelegenheiten eines Abgabepflichtigen; eines - rechtsgeschäftlichen oder organmäßigen - Vollmachtsverhältnisses bedarf es nicht (Hinweis E 5.10.1987, 86/15/0022). Als "faktischen Geschäfts... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §9 impl;BAO §79;FinStrG §1;FinStrG §11;FinStrG §35 Abs1;HGB §17 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 282;
Rechtssatz: Die Firma eines Kaufmannes ist der Name, unter dem er im Handel seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt. Ein Name kann keine Rechte und keine Pflichten haben... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: FinStrG;MRK;VStG; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989, 167;
Rechtssatz: Die MRK ist für das verwaltungsbehördliche Strafverfahren im vollen Umfang anzuwenden (Hinweis E 19.5.1988, 87/16/0110). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987160164.X05 ... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG;MRK Art5;MRK Art6;
Rechtssatz: Der österreichische Vorbehalt zu Art 5 MRK und 6 MRK gilt nicht für das FinStrG - und zwar auch nicht mittelbar durch Verweisung in den Verwaltungsverfahrensgesetzen - (Hinweis auf VfGH 3.12.1984, G 24/83; VfSlg 10291). Im Lichte dieser Rechtsprechung ist daher die MRK für das verwaltungsbehördlic... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BAO §201;FinStrG §49 Abs1 lita;FinStrG §8 Abs1;FinStrG;StGB §5;VStG impl;
Rechtssatz: Im Falle des Vorliegens eines Dauerdeliktes erschöpft sich ein gesetzliches Tatbild nicht darin, die Herbeiführung eines rechtswidrigen Zustandes zu pönalisierungen, sondern ist auch die Aufrechterhaltung dieses Zustandes in... mehr lesen...