Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. In einem von Amts wegen eingeleiteten Verfahren erließ die belangte Behörde am 13.05.2015 den angefochtenen Bescheid. Laut dessen Spruchpunkt 1. hat die nunmehrige Beschwerdeführerin "XXXX binnen 14 Tagen die nicht verrechneten Netznutzungsentgelte nachzuverrechnen und dabei folgende Leistungswerte zugrunde zu legen". Darauf folgt je eine Tabelle für das XXXX, wobei jeweils bestimmte (XXXX) Kalendermonate ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid trug die belangte Behörde der beschwerdeführenden Partei in einem amtswegig eingeleiteten Verfahren gemäß § 24 Abs 2 und Abs 1 Z 1, 2 und 3 Energie-Control-Gesetz iVm § 9 und § 106 Abs 3 und 4 Gaswirtschaftsgesetz sowie § 9 und § 42 Abs 6 Elektrizitätswirtschafts- und organisationsgesetz iVm § XXXX auf, es ab sofort zu unterlassen, 1. Mit dem angefochtenen Bescheid trug die belangte B... mehr lesen...