Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch eins. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Verfahrensgang und Feststellungen 1.1. Der Vorstand der Energie-Control Austria für die Regulierung der Elektrizitäts-und Erdgaswirtschaft („belangte Behörde“) leitete am 8. September 2021 mit Beschluss ein Verfahren ( XXXX ) gemäß §§ 69, 79 GWG 2011 zur Feststellung der Kosten, Zielvorgaben und des Mengengerüstes ggü. zahlreichen Ve... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch eins. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Verfahrensgang und Feststellungen 1.1. Der Vorstand der Energie-Control Austria für die Regulierung der Elektrizitäts-und Erdgaswirtschaft („belangte Behörde“) leitete am 8. September 2021 mit Beschluss ein Verfahren gemäß §§ 69, 79 GWG 2011 zur Feststellung der Kosten, Zielvorgaben und des Mengengerüstes ggü. zahlreichen Verteilerne... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid sprach die belangte Behörde aus, die beschwerdeführende Partei habe ihr "[...] Einsicht in langfristige Gasbezugsverträge mit Take-or-Pay-Klausel und Ölpreis- bzw Hubpreis-Indexierung zu gewähren und die letztgültigen Verträge zwischen XXXX und XXXX , das sind das ? XXXX ' zwischen XXXX und XXXX vom 28.1.2015 sowie der ? XXXX ' zwischen XXXX und XXXX vom 28.1.2015, ungesch... mehr lesen...