Entscheidungen zu § 26 Abs. 5 DSt

Verfassungsgerichtshof

4 Dokumente

Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vfgh Erkenntnis 2001/11/27 B1751/00

Entscheidungsgründe: I. 1.1. Gegen den Beschwerdeführer, einen Rechtsanwalt in E., werden vor dem Disziplinarrat der Oberösterreichischen Rechtsanwaltskammer (in der Folge: Disziplinarrat) zu Z D 16/98, DV 17/99 und D 53/98 sowie DV 18/99 Disziplinarverfahren geführt, in denen ihm die Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung und der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes vorgeworfen werden. 1.2. Am 11. Oktober 1999 fand vor dem Disziplinarrat eine mü... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 27.11.2001

RS Vfgh 2001/11/27 B1751/00

Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art83 Abs2EMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienDSt 1990 §26 Abs5
Leitsatz: Keine Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter und im Recht auf ein faires Verfahren durch Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Abweisung eines Ablehnungsantrages betreffend den Kammeranwalt im Disziplinarverfahren gegen einen Rechtsanwalt durch die OBDK Re... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 27.11.2001

TE Vfgh Erkenntnis 1991/10/1 B247/91

Entscheidungsgründe: I. 1. Der Disziplinarrat der Rechtsanwaltskammer für Vorarlberg faßte nach Einholung einer Äußerung des beschuldigten Beschwerdeführers am 15. Jänner 1990 den Beschluß auf Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen diesen, weil der Verdacht bestehe, daß er sich einer Verletzung der Berufspflichten und einer Verletzung gegen Ehre und Ansehen des Standes dadurch schuldig gemacht habe, daß er in einem in einer Tageszeitung am 29. September 1989 veröffentlichten ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 01.10.1991

RS Vfgh 1991/10/1 B247/91

Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art83 Abs2DSt 1990 §26 Abs5
Leitsatz: Verletzung des Beschwerdeführers im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch die Entscheidung der OBDK über das Vorliegen eines Befangenheitsgrundes; Zuständigkeit des Präsidenten des Disziplinarrates; Fortführung anhängiger Verfahren nach dem neuen DSt 1990
Rechtssatz: Das DSt 1990 trat mit dem 0... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 01.10.1991

Entscheidungen 1-4 von 4

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten