Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt in Wien. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer Wien (im folgenden: Disziplinarrat) vom 13. Dezember 1996 wurde er des Disziplinarvergehens der Berufspflichtenverletzung und der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes für schuldig erkannt, weil er sich ohne Mandat und Vollmacht der Maria H und ohne deren Genehmigung am 30. November 1993 gegenüber einem Redakteur einer österreichisc... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: EMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienDSt 1990 §16 Abs5 EMRK Art. 6 heute EMRK Art. 6 gültig ab 01.05.2004
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Rechts... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Mit Erkenntnis vom 18.1.1989, D 19/85-46, hat der Disziplinarrat der Oberösterreichischen Rechtsanwaltskammer den Disziplinarbeschuldigten der Disziplinarvergehen der Verletzung der Pflichten seines Berufes und der Beeinträchtigung der Ehre und des Ansehens des Standes in drei Fällen schuldig erkannt; er habe "a) im Verfahren C130/84 des BG M in der am 2.11.1984 beim Erstgericht eingelangten Berufung die unrichtige Behauptung aufgestellt, daß de... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt B-VG Art83 Abs2 EMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienDSt 1990 §16 Abs5 StGB §28 Abs1 StGB §31 StGB §40 B-VG Art. 7 heute B-VG Art. 7 gültig ab 01.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 7... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer Wien vom 27. November 1989 wurde Dr. A. K. des Disziplinarvergehens der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes schuldig erkannt und hiezu zu einer Geldbuße in der Höhe von 50.000 S verurteilt. Nach Inhalt des Punktes I des Schuldspruches hat er 1.1. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer Wien vom 27. November 1989 wurde Dr. A. K. des Disziplinarvergehens d... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt EMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienDSt 1990 §16 Abs5 B-VG Art. 7 heute B-VG Art. 7 gültig ab 01.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 7 gültig von 01.01.2004 bis 31.07.2013 z... mehr lesen...