Norm: DSt §12 DSt §27 Abs1 DSt §28 Abs1 DSt §28 Abs2 DSt §41 Abs1 DSt §41 Abs2 DSt Art. 11 § 12 heute DSt Art. 11 § 12 gültig ab 01.08.2013 DSt § 27 heute DSt § 27 gültig ab 01.08.2024 zuletzt geändert durch BGBl... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Engelbert P***** des Verbrechens der betrügerischen Krida nach §§ 156 Abs 1 und Abs 2, 12 (richtig:) dritter Fall StGB (A/I/1 und 2), Karin P***** des Verbrechens der betrügerischen Krida nach §§ 156 Abs 1 und Abs 2, 12 dritter Fall StGB (A/II) und Hans-Peter S***** der Verbrechen der betrügerischen Krida nach § 156 Abs 1 StGB (A/III) und des schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1, Abs 3 StGB (B) schuldig erkannt. Mit dem angefocht... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §12
Rechtssatz:
Eine bedingte Strafnachsicht (§§ 43, 43 a StGB) ist im Disziplinarverfahren nicht möglich, weil die Disziplinarstrafen im § 12 DSt abschließend geregelt sind. Eine bedingte Strafnachsicht (Paragraphen 43, 43, a StGB) ist im Disziplinarverfahren nicht möglich, weil die Disziplinarstrafen im Paragraph 12, DSt abschließend geregelt sind.
Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §12
Rechtssatz:
Durch die DStNov 1980 (BGBl 1980/140) ist für den zu einer Suspensionsstrafe verurteilten Beschuldigten insofern eine günstigere Regelung geschaffen worden, als im Artikel I Z 2 die Höchstgrenze der Geldbuße im § 12 Abs 1 lit b DSt mit dreihundersechzigtausend Schilling festgesetzt wurde. Es ist daher im Berufungsverfahren auf die Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 19.03.1980 BGBl 1980/140, welches am ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §12
Rechtssatz:
Zur Frage der Neubemessung der Strafe nach im zweiten Rechtsgang erfolgtem Freispruch von einem dem Rechtsanwalt angelasteten weiteren Faktum.
Entscheidungstexte Bkd 45/76 Entscheidungstext OGH 17.01.1977 Bkd 45/76 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0055343 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §12 litcDSt 1872 §13 litb
Rechtssatz:
Der Bruch des Vertretungsverbotes ist nach dem ausdrücklichen Gesetzesbefehl des § 13 lit b DSt mit der Disziplinarstrafe der Streichung von der List zu ahnden. Daß sich dieser Gesetzesbefehl nur auf den Bruch eines gemäß § 12 lit c DSt verhängten Vertretungsverbotes bezieht (in diesem Sinn: Jahoda: " Der Bruch des Vertretungsverbotes als Streichungsgrund" in Nachrichtenblatt 1964/... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §12
Rechtssatz:
Im Standesverfahren sind auch noch andere als die im gerichtlichen Strafverfahren (§§ 33, 34 StGB) angeführten Strafzumessungsgründe zu berücksichtigen. Im Standesverfahren sind auch noch andere als die im gerichtlichen Strafverfahren (Paragraphen 33, 34, StGB) angeführten Strafzumessungsgründe zu berücksichtigen.
Entscheidungstexte Bkd 44/75 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C4DSt 1872 §12 litd
Rechtssatz:
Der Rechtsanwalt, der den ihm zur wertsichernden Anlage auf einer Liegenschaft von seinem Klienten anvertrauten Betrag von S 100000,-- für sich selbst verbraucht, verstößt gegen die grundsätzlichsten Pflichten des Anwaltsberufes; er ist nicht länger in den Reihen der Anwaltschaft zu belassen und daher zur Disziplinarstrafe der Streichung von der Liste der Rechtsanwälte zu verurteilen. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1009 ABGB §1299 CDSt 1872 §12DSt 1872 §13 ABGB § 1009 heute ABGB § 1009 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 1299 heute ABGB § 1299 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 GDSt 1872 §12 StPO §236 StPO § 236 heute StPO § 236 gültig ab 01.06.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 26/2016 StPO § 236 gültig von 01.01.2008 bis 31.05.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 93/2007 StPO § 236 gültig von ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §12 StPO §266 A StPO § 266 heute StPO § 266 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/2014 StPO § 266 gültig von 01.09.2010 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 64/2010 StPO § 266 gültig von 31.12.1975 b... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §12
Rechtssatz:
Fortgesetztes standeswidriges Verhalten rechtfertigt Verhängung einer erhöhten Strafe.
Entscheidungstexte Bkd 34/61 Entscheidungstext OGH 07.09.1961 Bkd 34/61 Veröff: AnwBl 1962,113 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0055367 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2ADSt 1872 §12DSt 1872 §39 Abs2
Rechtssatz:
Das Disziplinarstatut kennt nur zwei Disziplinarvergehen, das der Berufspflichtenverletzung und das der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes; den einzelnen disziplinären Verfehlungen eines Beschuldigten kommt nur die Eigenschaft von Fakten zu. Strafen können nicht für einzelne disziplinäre Verfehlungen, also für Fakten, sondern nur für Disziplinarvergehen im tech... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §12
Rechtssatz: Im Disziplinarrecht der Rechtsanwälte gilt nicht das Kumulativprinzip. Die Bestimmungen des StG über die Konkurrenz von Delikten, die von der Voraussetzung ausgehen, daß die einzelnen strafbaren Tatbestände mit bestimmten Höchststrafen bedroht sind, können aber mit Rücksicht auf den anders gearteten Aufbau des Disziplinarrechtes im Disziplinarverfahren nicht angewendet werden. Das Zusammentreffen der beid... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §12DSt 1872 §16
Rechtssatz:
Die rechtskräftige Verhängung einer gerichtlichen Ordnungsstrafe wegen des gleichen Vorfalls über den Beschuldigten hat keine bindende Wirkung für die Beurteilung dieses Vorfalls im Disziplinarverfahren.
Entscheidungstexte Ds 51/53 Entscheidungstext OGH 26.11.1953 Ds 51/53 Veröff: SSt 24/77 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §12DSt 1872 §16 RAO §33 ZPO §220 RAO § 33 heute RAO § 33 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 141/2009 RAO § 33 gültig von 01.01.1991 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 474/1990 Z... mehr lesen...