Entscheidungen zu § artikel89 Abs. 1 B-VG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-9 von 9

RS OGH 2013/4/17 Ds2/13

Norm: B-VG Art89 Abs1MRK Art6 Abs1RStDG §115 Abs2StPO §281
Rechtssatz: Richterausgeschlossenheit auf die vom Gesetz selbst verlangte Teilnahme am Verweisungsbeschluss zu gründen, unterstellt dem (den durch § 115 Abs 2 erster Satz RStDG verwiesenen Vorschriften der §§ 43 bis 45 StPO gegenüber speziellen) RStDG - ohne Beleg - (gesetzesplangemäßen) inneren Widerspruch. Richterausgeschlossenheit unter diesem Blickwinkel scheidet demnach aus. Verfas... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.04.2013

TE OGH 2000/7/25 10ObS207/00i

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Entscheidung | OGH | 25.07.2000

RS OGH 1998/4/29 9ObA77/98h

Norm: B-VG Art89 Abs1B-VG Art139
Rechtssatz: Nur Rechtsvorschriften, die sich an Rechtsunterworfene richten, sind Verordnungen ("Rechtsverordnungen"); verwaltungsinterne Normen mit generellem Adressatenkreis werden zwar irreführend als "Verwaltungsverordnungen" bezeichnet, sind jedoch keine Verordnungen im Sinne des B-VG, sondern Weisungen. Entscheidungstexte 9 ObA 77/98h Entscheidung... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.04.1998

RS OGH 1988/5/10 5Ob36/88

Norm: B-VG Art89 Abs1B-VG Art139 Abs3GV §146
Rechtssatz: Wären die Bestimmungen der Grundbuchsvorschrift Verwaltungsverordnungen, dann wäre ihre Kundmachung im BGBl nicht vorgesehen und sie bildeten keine taugliche Rechtssphäre der Parteien berührende Entscheidung über eine Ordnungsstrafe (§§ 146 f GV). Entscheidungstexte 5 Ob 36/88 Entscheidungstext OGH 10.05.1988 5 Ob 36/88... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.05.1988

RS OGH 1986/7/15 4Ob334/86, 9ObA77/98h, 7Ob238/97v

Norm: B-VG Art89 Abs1B-VG Art139 Abs3 litc
Rechtssatz: Die Verfassung enthält keine ausdrückliche Vorschrift darüber, wie Verordnungen kundzumachen sind. Daß dies auf "gehörige" oder "gesetzmäßige" Art und Weise zu geschehen hat, ergibt sich aber aus Art 89 Abs 1 und Art 139 Abs 3 lit c B-VG in der Fassung der Novelle 1975 BGBl 302 Herrschende Lehre und Judikatur haben stetes eine Kundmachungspflicht angenommen; besteht diesbezüglich eine einfa... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.07.1986

RS OGH 1985/4/2 4Ob406/84, 4Ob395/84, 4Ob334/86, 4Ob385/87, 5Ob36/88, 9ObA77/98h, 9Ob71/03m, 8ObA2/0

Norm: B-VG Art89 Abs1B-VG idF BGBl 1975/302 Art139 Abs3
Rechtssatz: Gerichte (mit Ausnahme des VfGH) haben Gesetze, Verordnungen und Staatsverträge, wenn sie nicht gehörig (in gesetzwidriger oder verfassungswidriger Weise) kundgemacht sind, nicht anzuwenden. Es gibt dabei keinen Unterschied zwischen "Überhaupt nicht" und bloß "mangelhaft kundgemachten" Rechtsvorschriften; (hier: Anbringung von mehr als zwei Straßenverkehrszeichen auf einer Stan... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 02.04.1985

TE OGH 1983/3/24 8Ob527/82

Die Beklagte sollte über Auftrag der U-GesmbH Waren (Schokolade, Kakao und Benco-Instant) mit einem LKW-Zug von Wien nach Innsbruck befördern. Anläßlich der Auftragsdurchführung kam es gegen Mitternacht des 24. 9. 1979 auf der Westautobahn in der Gegend von Mondsee beim Überwechseln des LKW-Zuges von einer Gegenverkehrsstrecke auf die Richtungsfahrbahn Salzburg zu einem Unfall, wobei der LKW-Zug umstürzte. Die Klägerin begehrte mit ihrer am 19. 12. 1980 beim Erstgericht eingebrachte... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.03.1983

RS OGH 1983/3/24 8Ob527/82

Norm: B-VG Art89 Abs1
Rechtssatz: Unter "Kundmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung" kann nur die Verlautbarung des Verordnungstextes verstanden werden. Entscheidungstexte 8 Ob 527/82 Entscheidungstext OGH 24.03.1983 8 Ob 527/82 Veröff: SZ 56/53 = EvBl 1983/159 S 601 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1983:RS00... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.03.1983

RS OGH 1980/3/18 9Os181/79, 9Os114/82, 9Os190/84, 11Os99/86, 14Os59/91, 15Os106/94, 23Ds1/21f

Norm: B-VG Art89 Abs1StPO §281 Abs1 Z9 litaStPO §281 Abs1 Z10StPO §281 Abs1 Z11StPO §345 Abs1 Z11 litaStPO §345 Abs1 Z12StPO §345 Abs1 Z13
Rechtssatz: Zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des von ihm richtig angewendeten Gesetzes (hier: § 23 StGB) ist gemäß Art 89 Abs 1 B-VG ein zur Entscheidung in erster Instanz berufenes Gericht nicht berechtigt, weshalb die unterlassene oder fehlerhafte Prüfung auf die Verfassungsmäßigkeit keine Nichtigkeit ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.03.1980

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