Der 1959 geborene Beschwerdeführer stand (jedenfalls) im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides auf Grund des im Instanzenzug ergangenen Erkenntnisses des Obersten Gerichtshofes (OGH) als Disziplinargericht für Richter vom 22. März 1999, Ds 10/98-11, in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund (und zwar ab dessen Rechtskraft). Mit dem zitierten Erkenntnis hatte der OGH die über den Beschwerdeführer gemäß § 104 Abs. 1 lit. e in Verbindung mit § 108 (Abs.... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/06 Dienstrechtsverfahren64/05 Sonstiges besonderes Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: B-VG Art88 Abs2;DVG 1984 §2 Abs2;RDG §90;RDG §91;
Rechtssatz: Aus Art. 88 Abs. 2 B-VG ergibt sich in Verbindung mit § 90 und § 91 RDG, dass der Richter gegen seinen Willen (nur) vom Dienstgericht von Amts wegen in den (zeitlichen oder dauernden) Ruhestand versetzt werden kann. Ste... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof64/05 Sonstiges besonderes Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: B-VG Art88 Abs2;RDG §104 Abs1 litd;RDG §25 Abs1;RDG §25 Abs4;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Die disziplinarrechtlich angeordnete Versetzung eines Richters an einen anderen Dienstort (ohne örtliche Konkretisierung der Planstelle) wird durch einen Bescheid vollzogen. Da diese Maßnahme ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Richter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; bis zu seiner mit dem angefochtenen Bescheid erfolgten Ernennung auf die Planstelle eines Richters des Bezirksgerichtes A und des Bezirksgerichtes B in der Gehaltsgruppe I war der Beschwerdeführer als Richter eines Gerichtshofes erster Instanz ernannt. Im Zuge eines Disziplinarverfahrens beim Obersten Gerichtshof wurde der Beschwerdeführer am 13. Oktober 1992 zur Disziplinarstrafe der... mehr lesen...