Entscheidungsgründe: I. 1. Der Verfassungsgerichtshof hält es für zweckmäßig, der Darstellung des Parteienvorbringens in der vorliegenden Gesetzesprüfungssache eine wörtliche Wiedergabe der maßgebenden Gesetzesvorschriften unter Bedachtnahme auf ihren Zusammenhang voranzustellen. Der durch das Bundesverfassungsgesetz BGBl. 215/1962 in das Bundes-Verfassungsgesetz eingefügte Art81a bestimmt in seinen Absätzen 2 und 3 ua. folgendes: "(2) Für den Bereich jedes Landes ist eine ... mehr lesen...
Index: L5 KulturrechtL5010 Schulaufsicht
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art81a Abs3StGG Art3Tir Schulaufsichts-AusführungsG §5 Abs2Bundes-SchulaufsichtsG §8 Abs10Bundes-SchulaufsichtsG §8 Abs11
Leitsatz: Keine Verfassungswidrigkeit der die Bestellung des Amtsführenden
Präsidenten des Landesschulrates regelnden Bestimmung des
Tir Schulaufsichts-AusführungsG; Vorschlagsrecht des Kollegiums
des Landesschulrates auf Grund eines Antrags j... mehr lesen...