Begründung: 1. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Am 27. November 2025 beantragte der Beschwerdeführer die Zulassung zum Masterstudium „Mathematik“ an der Uni Wien. 2. Diesen Antrag wies die belangte Behörde mit dem angefochtenen Bescheid gemäß den §§ 63 Abs. 1 Z 1 und 64 Abs. 3 Universitätsgesetz 2002 (UG) ab und begründete dies im Wesentlichen damit, dass die allgemeine Universitätsreife nicht erfüllt sei. 2. Diesen Antrag wies die belangte Behörde mit dem angefochtenen Bescheid gem... mehr lesen...