Entscheidungsgründe: 1.1.1. Am 8. Oktober 1989 fand die mit Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 13. Februar 1989, LGBl. 25/1989, ausgeschriebene Wahl der Gemeindevertretung der Gemeinde Puch statt, bei der von 1745 abgegebenen und als gültig erachteten Stimmen - 78 Stimmzettel wurden als ungültig gewertet - auf 1.1.1. Am 8. Oktober 1989 fand die mit Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 13. Februar 1989, Landesgesetzblatt 25 aus 1989,, ausgeschriebene Wahl... mehr lesen...
Index: L1 GemeinderechtL1000 Gemeindeordnung
Norm: B-VG Art141 Abs1 B-VG Art141 Abs1 litb Sbg GdO 1976 §31 Abs1 Sbg GdO 1976 §32 Abs5
Leitsatz: Abweisung der Anfechtung der Wahl von Gemeinderäten; Bürgermeister
auch Mitglied der Gemeindevorstehung; Einrechnung seines Mandats in
die von seiner Partei in der Gemeindevorstehung besetzenden Stellen
Rechtssatz: Der Anfechtung der Wahl der Gemeinderäte ... mehr lesen...