Begründung: Der Antragsteller stellte am 11. 12. 2006 einen Antrag auf internationalen Schutz. Mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 15. 2. 2007, Zl 06 13.357-BAW, wurde der Antrag auf internationalen Schutz gemäß § 3 Abs. 1 AsylG 2005 abgewiesen und dem Antragsteller der Status des Asylberechtigten nicht zuerkannt (Spruchpunkt I). Weiters wurde gemäß § 8 Abs. 1 Z 1 AsylG dem Antragsteller der Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Bosnien-Herzegowi... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin behauptet, Staatsangehörige von Nigeria und am 17.03.2000 illegal in das Bundesgebiet eingereist zu sein. Sie stellte am 20.03.2000 einen Antrag auf Gewährung von Asyl, woraufhin sie am 13.04.2000 im Beisein eines geeigneten Dolmetschers der englischen Sprache niederschriftlich einvernommen wurde. Mit Bescheid vom 25.04.2000, Zahl: 00 03.387-BAS, hat das Bundesasylamt, Außenstelle Salzburg, den Antrag auf Gewährung von Asyl gemäß § 6 Ziffer 1 und ... mehr lesen...