Begründung: 1.1.1. Laut den vorliegenden Pfändungsprotokollen pfändeten Organe des Finanzamtes Eisenstadt am 31. März 1981 bei der Volksbank M. reg Genossenschaft mbH in M. auf Grund mehrerer Sicherstellungsaufträge gemäß §232 BAO, die offenbar gegen Bankkunden ergangen waren, eine Reihe von Sparbüchern, an denen die Bank als damalige Verwahrerin eigene vertragliche Pfandrechte in Anspruch nahm. 1.1.2. Weiters wurde mit Bescheid des Finanzamtes Eisenstadt vom 31. März 1981, St. ... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §14B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
Rechtssatz: Abgabenexekutionsordnung; keine Bedenken gegen §14; Möglichkeit des Widerspruches gegen eine finanzbehördliche Pfändung von Gegenständen; Pfändung daher kein beim VfGH anfechtbarer Akt unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt Ents... mehr lesen...
Begründung: 1.1.1. Laut den vorliegenden Pfändungsprotokollen pfändeten Organe des Finanzamtes Eisenstadt am 31. März 1981 bei der Volksbank M. reg Genossenschaft mbH in M. auf Grund mehrerer Sicherstellungsaufträge gemäß §232 BAO, die offenbar gegen Bankkunden ergangen waren, eine Reihe von Sparbüchern, an denen die Bank als damalige Verwahrerin eigene vertragliche Pfandrechte in Anspruch nahm. 1.1.2. Weiters wurde mit Bescheid des Finanzamtes Eisenstadt vom 31. März 1981, St. ... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §14B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
Rechtssatz: Abgabenexekutionsordnung; keine Bedenken gegen §14; Möglichkeit des Widerspruches gegen eine finanzbehördliche Pfändung von Gegenständen; Pfändung daher kein beim VfGH anfechtbarer Akt unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt Ents... mehr lesen...
Begründung: 1.1.1. Laut den vorliegenden Pfändungsprotokollen pfändeten Organe des Finanzamtes Eisenstadt am 31. März 1981 bei der Volksbank M. reg Genossenschaft mbH in M. auf Grund mehrerer Sicherstellungsaufträge gemäß §232 BAO, die offenbar gegen Bankkunden ergangen waren, eine Reihe von Sparbüchern, an denen die Bank als damalige Verwahrerin eigene vertragliche Pfandrechte in Anspruch nahm. 1.1.2. Weiters wurde mit Bescheid des Finanzamtes Eisenstadt vom 31. März 1981, St. ... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §14B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
Rechtssatz: Abgabenexekutionsordnung; keine Bedenken gegen §14; Möglichkeit des Widerspruches gegen eine finanzbehördliche Pfändung von Gegenständen; Pfändung daher kein beim VfGH anfechtbarer Akt unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt Ents... mehr lesen...
Begründung: 1.1.1. Laut den vorliegenden Pfändungsprotokollen pfändeten Organe des Finanzamtes Eisenstadt am 31. März 1981 bei der Volksbank M. reg Genossenschaft mbH in M. auf Grund mehrerer Sicherstellungsaufträge gemäß §232 BAO, die offenbar gegen Bankkunden ergangen waren, eine Reihe von Sparbüchern, an denen die Bank als damalige Verwahrerin eigene vertragliche Pfandrechte in Anspruch nahm. 1.1.2. Weiters wurde mit Bescheid des Finanzamtes Eisenstadt vom 31. März 1981, St. ... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §14B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
Rechtssatz: Abgabenexekutionsordnung; keine Bedenken gegen §14; Möglichkeit des Widerspruches gegen eine finanzbehördliche Pfändung von Gegenständen; Pfändung daher kein beim VfGH anfechtbarer Akt unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt Ents... mehr lesen...
Begründung: 1.1.1. Laut den vorliegenden Pfändungsprotokollen pfändeten Organe des Finanzamtes Eisenstadt am 31. März 1981 bei der Volksbank M. reg Genossenschaft mbH in M. auf Grund mehrerer Sicherstellungsaufträge gemäß §232 BAO, die offenbar gegen Bankkunden ergangen waren, eine Reihe von Sparbüchern, an denen die Bank als damalige Verwahrerin eigene vertragliche Pfandrechte in Anspruch nahm. 1.1.2. Weiters wurde mit Bescheid des Finanzamtes Eisenstadt vom 31. März 1981, St. ... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §14B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
Rechtssatz: Abgabenexekutionsordnung; keine Bedenken gegen §14; Möglichkeit des Widerspruches gegen eine finanzbehördliche Pfändung von Gegenständen; Pfändung daher kein beim VfGH anfechtbarer Akt unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt Ents... mehr lesen...
Begründung: 1.1.1. Laut den vorliegenden Pfändungsprotokollen pfändeten Organe des Finanzamtes Eisenstadt am 31. März 1981 bei der Volksbank M. reg Genossenschaft mbH in M. auf Grund mehrerer Sicherstellungsaufträge gemäß §232 BAO, die offenbar gegen Bankkunden ergangen waren, eine Reihe von Sparbüchern, an denen die Bank als damalige Verwahrerin eigene vertragliche Pfandrechte in Anspruch nahm. 1.1.2. Weiters wurde mit Bescheid des Finanzamtes Eisenstadt vom 31. März 1981, St. ... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §14B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
Rechtssatz: Abgabenexekutionsordnung; keine Bedenken gegen §14; Möglichkeit des Widerspruches gegen eine finanzbehördliche Pfändung von Gegenständen; Pfändung daher kein beim VfGH anfechtbarer Akt unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt Ents... mehr lesen...
Begründung: 1.1.1. Laut den vorliegenden Pfändungsprotokollen pfändeten Organe des Finanzamtes Eisenstadt am 31. März 1981 bei der Volksbank M. reg Genossenschaft mbH in M. auf Grund mehrerer Sicherstellungsaufträge gemäß §232 BAO, die offenbar gegen Bankkunden ergangen waren, eine Reihe von Sparbüchern, an denen die Bank als damalige Verwahrerin eigene vertragliche Pfandrechte in Anspruch nahm. 1.1.2. Weiters wurde mit Bescheid des Finanzamtes Eisenstadt vom 31. März 1981, St. ... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §14B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
Rechtssatz: Abgabenexekutionsordnung; keine Bedenken gegen §14; Möglichkeit des Widerspruches gegen eine finanzbehördliche Pfändung von Gegenständen; Pfändung daher kein beim VfGH anfechtbarer Akt unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt Ents... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §14B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
Rechtssatz: Abgabenexekutionsordnung; keine Bedenken gegen §14; Möglichkeit des Widerspruches gegen eine finanzbehördliche Pfändung von Gegenständen; Pfändung daher kein beim VfGH anfechtbarer Akt unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt Ents... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Straferkenntnis vom 24. Oktober 1977 hat die Bundespolizeidirektion Linz über den Beschwerdeführer gemäß §99 Abs1 lita StVO eine Geldstrafe in der Höhe von S 10.000,-, im Falle der Uneinbringlichkeit eine Ersatzarreststrafe von 20 Tagen verhängt, weil der Beschwerdeführer am 30. Mai 1977 um 21.30 Uhr seinen PKW, L ... auf der Kreuzung Im Haidgattern - Vogelfängerweg in Linz in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt und hiedurch gegen §5... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel vom 23. Oktober 1978 wurde über den Beschwerdeführer gemäß §53 Abs2 Tir. Bauordnung (TBO), LGBl. 43/1978, eine Geldstrafe von S 50.000,-, im Falle der Uneinbringlichkeit eine Arreststrafe in der Dauer von zwei Monaten verhängt und ihm ein Beitrag zu den Kosten des Strafverfahrens gemäß §64 VStG 1950 in Höhe von S 5.000,- auferlegt, weil er Ende Juli 1978 auf der in seinem Eigentum stehenden Postmeisteralm ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer Dr. F. Z. stellte für das Kalenderjahr 1979 den Antrag, die Unterhaltsleistungen an seine geschiedene Ehegattin in der Höhe von S 62.748,- als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. Mit Bescheid vom 24. Jänner 1979 gab das Finanzamt dem Antrag des Beschwerdeführers nur teilweise statt und anerkannte S 30.992,- als außergewöhnliche Belastung. Als
Begründung: hiefür führte das Finanzamt an, daß der Unterhalt der Ehegattin übli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer S. K. beantragte, Unterhaltsleistungen an seine geschiedene Ehegattin in den Kalenderjahren 1977 und 1978 als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Finanzlandesdirektion für Sbg. vom 15. Oktober 1980 wurden diese Anträge - abgesehen von der Eintragung eines Freibetrages von monatlich S 289,- im Kalenderjahr 1978 - im wesentlichen mit der
Begründung: abgewiesen, daß die geschiede... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art83 Abs2B-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabBVG Ämter d LReg §3 Abs3StVO 1960 §5 Abs1
Rechtssatz: StVO 1960; keine denkunmögliche Anwendung des §5 Abs1; kein Entzug des gesetzlichen Richters; keine Willkür Entscheidungstexte B 355/79 Entscheidun... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art144 Abs1 / AnlaßfallEStG §34 Abs3VfGG §88 Beachte Anlaßfall zu VfSlg. 9374/1982
Rechtssatz: EStG 1972; keine Rechtsverletzung im Anlaßfall nach Aufhebung einiger Worte in §34 Abs3 letzter Satz; keine denkunmögliche Anwendung des §34 und somit keine Gleichheitsverletzung Entscheidungst... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall Beachte ähnlich B371/81 v. gleichen Tag; Anlaßfälle zu VfSlg. 9374/1982
Rechtssatz: EStG 1972; keine Rechtsverletzung im Anlaßfall nach Aufhebung einiger Worte in §34 Abs3 letzter Satz; keine denkunmögliche Anwendung des §34 und somit keine Gleichheitsverletzung Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8200 Bauordnung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art18 Abs1B-VG Art18 Abs2B-VG Art83 Abs2B-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabStGG Art5BVG Ämter d LReg §3 Abs2Tir BauO §53 Abs1 litaTir BauO §53 Abs2VStG §3 Abs2VStG §55 Abs2VStG §64 Abs2
Rechtssatz: Tir. Bauordnung 1978; keine Bedenken gegen §53 Abs2 im Hinblick auf Art18 B-VG; keine denkunmögliche Annahme einer Verwaltungsübertretung na... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.a) Die Beschwerdeführerin erwarb mit Kaufvertrag vom 10. und 21. Dezember 1970 von der EWOG Eigentumswohnungs-Bau- und Betriebs-Gesellschaft mbH einen Anteil an der Liegenschaft EZ 1189, KG N., an dem Wohnungseigentum iS des Wohnungseigentumsgesetzes begründet werden sollte, um den Kaufpreis von S 304.404,-. Zu diesem Zeitpunkt befand sich das zu errichtende Wohnhausobjekt erst im Rohbau. Der Erwerbsvorgang wurde dem Finanzamt unter Inanspruchnahme der St... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.a) Die Eigentümerin der Liegenschaft EZ 67 KG M. M. L., beteiligte Partei des Beschwerdeverfahrens, richtete am 4. Mai 1976 an das Gemeindeamt in Weißenkirchen a. d. Perschling ein Ansuchen um Erteilung einer Baubewilligung für einen gemauerten Schuppen, der als Zubau zu dem auf dem Baugrundstück 14 KG M. befindlichen Haus an Stelle eines bestehenden und abzutragenden Holzschuppens über einem vorhandenen, auf dem Grundstück 151 KG M. gelegenen Keller erri... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer ist Eigentümer eines Sprechfunkgerätes, Type Zodiac, M-5012 OE, samt zugehöriger Ausstattung. Am 5. September 1979 erschienen in der Wohnung des Beschwerdeführers in Wien Beamte der Post- und Telegraphendirektion für Wien, NÖ und Bgld. Sie beschlagnahmten das Gerät samt Zubehör unter Hinweis darauf, daß das bezeichnete Funkgerät als ortsfeste Funkstelle errichtet und eine fernmeldebehördliche Bewilligung hiefür nicht erteilt worden... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer ist Eigentümer eines Sprechfunkgerätes, Type Zodiac, M-5012 OE, samt zugehöriger Ausstattung. Am 5. September 1979 erschienen in der Wohnung des Beschwerdeführers in Wien Beamte der Post- und Telegraphendirektion für Wien, NÖ und Bgld. Sie beschlagnahmten das Gerät samt Zubehör unter Hinweis darauf, daß das bezeichnete Funkgerät als ortsfeste Funkstelle errichtet und eine fernmeldebehördliche Bewilligung hiefür nicht erteilt worden... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer ist Eigentümer eines Sprechfunkgerätes, Type Zodiac, M-5012 OE, samt zugehöriger Ausstattung. Am 5. September 1979 erschienen in der Wohnung des Beschwerdeführers in Wien Beamte der Post- und Telegraphendirektion für Wien, NÖ und Bgld. Sie beschlagnahmten das Gerät samt Zubehör unter Hinweis darauf, daß das bezeichnete Funkgerät als ortsfeste Funkstelle errichtet und eine fernmeldebehördliche Bewilligung hiefür nicht erteilt worden... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer ist Eigentümer eines Sprechfunkgerätes, Type Zodiac, M-5012 OE, samt zugehöriger Ausstattung. Am 5. September 1979 erschienen in der Wohnung des Beschwerdeführers in Wien Beamte der Post- und Telegraphendirektion für Wien, NÖ und Bgld. Sie beschlagnahmten das Gerät samt Zubehör unter Hinweis darauf, daß das bezeichnete Funkgerät als ortsfeste Funkstelle errichtet und eine fernmeldebehördliche Bewilligung hiefür nicht erteilt worden... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer ist Eigentümer eines Sprechfunkgerätes, Type Zodiac, M-5012 OE, samt zugehöriger Ausstattung. Am 5. September 1979 erschienen in der Wohnung des Beschwerdeführers in Wien Beamte der Post- und Telegraphendirektion für Wien, NÖ und Bgld. Sie beschlagnahmten das Gerät samt Zubehör unter Hinweis darauf, daß das bezeichnete Funkgerät als ortsfeste Funkstelle errichtet und eine fernmeldebehördliche Bewilligung hiefür nicht erteilt worden... mehr lesen...