Entscheidungen zu § artikel139 Abs. 6 B-VG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-5 von 5

RS OGH 1991/7/10 1Ob13/91

Norm: B-VG Art139 Abs6B-VG Art140 Abs7
Rechtssatz: Dem Anlaßfall im engeren Sinn müssen alle Fälle gleichgehalten werden, die im Zeitpunkt der Ausschreibung der Verhandlung in dem eine präjudizielle Gesetzesstelle (Verordnungsstelle) betreffenden Normenprüfungsverfahren bereits anhängig geworden sind (Rückkehr zur älteren VfGH - Judikatur). VfGH vom 22.06.1984, B 181/80; Veröff: AnwBl 1984,631 (Anmerkung Arnold) Entscheidu... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.07.1991

RS OGH 1985/3/21 8Ob649/84, 4Ob186/12z

Norm: B-VG Art139 Abs6
Rechtssatz: Unter "Anlassfall" ist nur jene Rechtssache zu verstehen, die den VfGH zur Einleitung des gesetzlichen Prüfungsverfahrens bewogen hat. Sofern der VfGH nicht ausdrücklich etwas anderes anordnet, wirkt die Aufhebung einer Verordnung nur pro futuro. Entscheidungstexte 8 Ob 649/84 Entscheidungstext OGH 21.03.1985 8 Ob 649/84 Veröff: SZ 58/48 = EvBl 1... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.03.1985

RS OGH 1985/3/21 8Ob649/84

Norm: B-VG Art83 Abs3B-VG Art139 Abs6
Rechtssatz: Dem Gebot der Weiteranwendung einer vom VfGH aufgehobenen
Norm: im Sinne des Art 139 Abs 6 B-VG kommt der Vorrang vor dem Gebot der Anfechtung einer bereits außer Kraft getretenen
Norm: zu. Die vom VfGH ohne Rückwirkung aufgehobene
Norm: ist daher - abgesehen vom Vorliegen eines Anlaßfalles - für die Vergangenheit vom Gericht weiterhin anzuwenden und damit unanfechtbar geworden. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.03.1985

RS OGH 1985/3/21 8Ob649/84

Norm: B-VG Art83 Abs3B-VG Art139 Abs6
Rechtssatz: Aus der Vorschrift des Art 89 Abs 3 B-VG, die das Gericht dazu verhält, eine bereits außer Kraft getretene, von ihm aber noch anzuwendende
Norm: beim VfGH anzufechten, kann nicht abgeleitet werden, daß das Gericht in dieser Weise nach Aufhebung einer gesetzwidrigen Verordnung durch den VfGH auf Grund einer Individualbeschwerde vorzugehen habe. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.03.1985

RS OGH 1985/3/21 8Ob649/84

Norm: B-VG Art139 Abs6
Rechtssatz: Unter "Anlaßfall" ist nur jene Rechtssache zu verstehen, die den VfGH zur Einleitung des gesetzlichen Prüfungsverfahrens bewogen hat. Von einem Anlaßfall im Sinne dieser Bestimmung kann nur gesprochen werden, wenn ein Gericht den Antrag auf Einleitung des Verordnungsprüfungsverfahrens an den VfGH stellt oder dieser von Amts wegen ein derartiges Prüfungsverfahren einleitet, nicht aber bei einem Verordnungsprüfu... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.03.1985

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