1 Mit Bescheid des Bürgermeisters der Stadtgemeinde G. (in der Folge: belangte Behörde) vom 17. Dezember 2021 wurde der mitbeteiligten Partei die Baubewilligung für den Neubau eines Wohnhauses mit vier Wohneinheiten und Tiefgarage auf einem näher bezeichneten Grundstück in G. erteilt. Dagegen erhoben die Revisionswerber Beschwerde, welche mit dem Antrag, der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, verbunden war. 2 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Landesverwaltu... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4 B-VG Art135 Abs1 B-VG Art136 Abs4 VwGG §13 Abs1 VwGG §14 Abs2 VwGG §28 Abs3 VwGG §30 Abs2 B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 ... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 1 Nach Artikel 133, Absatz 4, B-... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4 B-VG Art135 Abs1 B-VG Art136 Abs4 VwGG §13 Abs1 VwGG §14 Abs2 VwGG §28 Abs3 VwGG §30 Abs2 B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 ... mehr lesen...