Entscheidungen zu § artikel130 Abs. 6 B-VG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Beschluss 2020/2/24 Ra 2020/01/0014

1 Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg (belangte Behörde) vom 20. Februar 2019 wurde der Antrag der Mitbeteiligten auf Bewilligung der Änderung des Namens des minderjährigen H gemäß § 3 iVm § 1 Abs. 3 Namensänderungsgesetz (NÄG) zurückgewiesen. 2 Begründend führte die belangte Behörde im Wesentlichen aus, die Mitbeteiligten seien nicht zur Antragstellung legitimiert, weil die beantragte Namensänderung von der Übertragung der "Pflege und Erziehung" durch die... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 24.02.2020

RS Vwgh 2020/2/24 Ra 2020/01/0014

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
Norm: B-VG Art130 Abs6 Z2
Rechtssatz: Die revisionswerbende BH hat den beim Verwaltungsgericht angefochtenen Bescheid nicht erlassen und ist somit auch nicht belangte Behörde des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht (vgl. etwa VwGH 22.10.2019, Ra 2019/10/0025, und VwGH 30.4.2019, Ro 2018/12/0012, mwN; vgl. zur Zuständigkeit nach § 7 NÄG VwGH 24.3.2014, 2012/01/0141). S... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.02.2020

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