Entscheidungen zu § artikel126a Abs. 5 B-VG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2020/8/13 Ra 2020/01/0213

Vorgeschichte 1        In seiner Sitzung vom 28. März 2019 fasste der Gemeinderat der mitbeteiligten Gemeinde Oberschützen (Gemeinde) den Beschluss, „eine Fraktionsförderung in der Höhe von € 500,-- pro Gemeinderatsmandat auszubezahlen“. 2        Dieser Beschluss wurde (laut Verhandlungsschrift über die Gemeinderatssitzung) damit begründet, „dass es schon seit vielen Jahren eine Vereinsförderung gibt und die Vereine der Großgemeinde jährlich finanzielle Unterstützung erhalten. Jeder... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 13.08.2020

RS Vwgh 2020/8/13 Ra 2020/01/0213

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
Norm: B-VG Art126a Abs5 B-VG Art. 126a heute B-VG Art. 126a gültig ab 01.01.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2003 B-VG Art. 126a gültig von 31.07.1993 bis 31.12.2003 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 508/1993 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.08.2020

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