Vorgeschichte 1 In seiner Sitzung vom 28. März 2019 fasste der Gemeinderat der mitbeteiligten Gemeinde Oberschützen (Gemeinde) den Beschluss, „eine Fraktionsförderung in der Höhe von € 500,-- pro Gemeinderatsmandat auszubezahlen“. 2 Dieser Beschluss wurde (laut Verhandlungsschrift über die Gemeinderatssitzung) damit begründet, „dass es schon seit vielen Jahren eine Vereinsförderung gibt und die Vereine der Großgemeinde jährlich finanzielle Unterstützung erhalten. Jeder... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
Norm: B-VG Art121 Abs1 B-VG Art126b Abs1 B-VG Art. 121 heute B-VG Art. 121 gültig ab 01.09.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 5/2024 B-VG Art. 121 gültig von 01.01.2019 bis 31.08.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 ... mehr lesen...