RS Vwgh 2020/8/13 Ra 2020/01/0213

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Veröffentlicht am 13.08.2020
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Norm

B-VG Art121 Abs1
B-VG Art126b Abs1

Rechtssatz

Der VfGH hat keinen Zweifel, dass die Prüfung der Rechtmäßigkeit eines Vergabeverfahrens zur (zulässigen) Gebarungsüberprüfung durch den Rechnungshof zählt, weil die Entscheidung, welchem Bieter in einem Vergabeverfahren der Zuschlag erteilt wird, jedenfalls finanzielle Auswirkungen auf den Bund haben kann (vgl. VfGH 9.10.2014, KR 1/2014-19, VfSlg. 19.910, Rn. 61).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020010213.L09

Im RIS seit

28.09.2020

Zuletzt aktualisiert am

29.09.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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