Der Bund - Bundesstraßenverwaltung - beantragte mit Schreiben vom 1. März 1978 beim Magistrat der Stadt Wien die Auflassung des Naturdenkmales "Schwarze Lackenau" für den Bereich einer im Grundeinlösungsplan gekennzeichneten, nach den Projektsunterlagen zur Herstellung der A 22 Donauufer Autobahn erforderlichen Fläche. Auf Grund dieses Ansuchens erteilte der Magistrat der Stadt Wien mit Bescheid vom 4. April 1979 der Bundesstraßenverwaltung gemäß § 4 Abs. 1 des Wiener Naturschutzgeset... mehr lesen...
Index: Naturschutz Landschaftsschutz UmweltschutzL55009 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Wien10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
Norm: B-VG Art10 Abs1 Z9B-VG Art15 Abs1NatSchG Wr 1955 §4 Abs1
Rechtssatz: Die Wahrnehmung des Naturschutzes gegenüber Maßnahmen der Herstellung und/oder Instandhaltung von Bundesstraßen ist nicht Bundessache in Gesetzgebung oder Vollziehung, sondern Landessache im Sinne des Ar... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei ist Eigentümerin des Hauses Wien I, Kleeblattgasse 5. Mit Schreiben vom 21. September 1971 ersuchte sie das Bundesdenkmalamt, in Bescheidform mitzuteilen, dass das genannte Haus nicht als Denkmal im Sinne der Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes, insbesondere des § 2, gelte. Diesem Antrag gab das Bundesdenkmalamt mit Bescheid vom 4. November 1971 keine Folge. In der Begründung: führte es aus, das gegerständliche Haus, "Zum kleinen Ofenloch", en... mehr lesen...