Entscheidungen zu § 67a ASVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

RS OGH 2018/10/30 2Ob143/17v

Norm: ASVG §67aASVG §68
Rechtssatz: § 68 ASVG ist nur im verwaltungsbehördlichen Verfahren über die Beitragsschuld anzuwenden. Davon zu unterscheiden ist die Verjährung der zivilrechtlichen Haftung nach § 67a ASVG, die nach den Verjährungsregeln des ABGB zu beurteilen ist. Daran ändert nichts, dass die Haftung nach § 67a auch neben die Haftungstatbestände des § 67 ASVG treten kann. Unter „Beitragsmithaftung“ iSd § 68 Abs 1 ASVG ist daher nur d... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.10.2018

RS OGH 2018/10/30 2Ob143/17v

Norm: ASVG §67aVO (EG) 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates 32004R0883 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit Art12 Abs1
Rechtssatz: Der Krankenversicherungsträger hat die Voraussetzungen der Haftung nach § 67a ASVG darzutun. Die Behauptungs- und Beweislast umfasst auch das Vorhandensein einer offenen Beitragsschuld in zumindest der Höhe der geltend gemachten Haftung. Dazu genügt der Nachweis, dass das im Inland mit... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.10.2018

RS OGH 2013/7/31 9Ob59/12k

Norm: ASVG §67a
Rechtssatz: Die Haftung gemäß § 67a Abs 2 Satz 3 ASVG ist vom Gesetzgeber als Ausfallhaftung konzipiert. Wer aus der Haftung nach § 67a ASVG zahlt, hat grundsätzlich einen Regressanspruch gegen den Beitragsschuldner. § 67a Abs 3 Z 2 ASVG räumt dem Auftrag gebenden Unternehmen nur die Möglichkeit der Haftungsbefreiung ein. Diese Bestimmung normiert hingegen keine Pflicht zur Leistung des Haftungsbetrags an das Dienstleistungszen... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 31.07.2013

Entscheidungen 1-3 von 3

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