Entscheidungen zu § 564 Abs. 16 ASVG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2005/4/20 2004/08/0259

Die Vorgeschichte des Beschwerdefalls ist dem hg. Erkenntnis vom 22. Jänner 2003, Zl. 98/08/0144, zu entnehmen. Davon ist für das vorliegende Beschwerdeverfahren noch folgendes von Bedeutung: Mit Bescheid vom 19. November 1997 stellte die Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten gemäß § 564 Abs. 13 ASVG idgF die Zeit der Tätigkeit des Beschwerdeführers als geistlicher Amtsträger der Evangelischen Kirche A.B. von 7. November 1965 bis 30. September 1968 als Beitragszeit in der... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.04.2005

TE Vwgh Erkenntnis 2003/1/22 98/08/0144

I. Mit Bescheid vom 19. November 1997 stellte die mitbeteiligte Pensionsversicherungsanstalt gemäß § 564 Abs. 13 ASVG idgF die Zeit der Tätigkeit des Beschwerdeführers als geistlicher Amtsträger der Evangelischen Kirche A.B. von 7. November 1965 bis 30. September 1968 als Beitragszeit in der Pensionsversicherung der Angestellten fest. In der Begründung: führte sie aus, dass die Zeiten, die von den gemäß § 4 Abs. 1 Z. 13 ASVG (BGBl. Nr. 411/1996) in die Vollversicherung einbezogene... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.01.2003

RS Vwgh 2003/1/22 98/08/0144

Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §564 Abs13;ASVG §564 Abs16;
Rechtssatz: Die in § 564 Abs. 13 ASVG normierte Voraussetzung der Beitragsentrichtung bedeutet, dass die Bedingung für die Anrechnung der Versicherungszeiten nach dieser Gesetzesstelle jedenfalls dann eintreten sollte, sobald und insoweit die Evangelische Kirche A.B. die in Abs. 16 festgesetzten Beträge tatsächlich leistete. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.01.2003

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