Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die C XXXX F XXXX S XXXX GmbH (in weiterer Folge: BF) wurde hinsichtlich des Zeitraumes von 01.01.2010 bis 31.12.2012 einer GPLA unterzogen. 1. Die C römisch 40 F römisch 40 S römisch 40 GmbH (in weiterer Folge: BF) wurde hinsichtlich des Zeitraumes von 01.01.2010 bis 31.12.2012 einer GPLA unterzogen. 2. Aufgrund der Anträge der BF auf bescheidmäßige Feststellung vom 23.04.2014, 19.06.2014 und 02.10.20... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Seitens der Wiener Gebietskrankenkasse wurde bei der Einzelfirma XXXX XXXX über den Prüfungszeitraum 01.09.2013 bis 30. 11. 2013 eine Beitragsprüfung durchgeführt. Als Ergebnis - vgl. Schlussbericht vom 31. März 1014 - wurde festgestellt, dass die Firma XXXX die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen umgehen wolle, indem sie den Dienstnehmern erst Anmeldungen der Firma XXXX GmbH und weiter... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem nunmehr bekämpften Bescheid vom 14.5.2013 sprach die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz: "SGKK") aus, dass DI XXXX (im Folgenden kurz: "L. H.") und XXXX (im Folgenden kurz: "R. E.") aufgrund der für die nunmehrige Beschwerdeführerin, die XXXX (im Folgenden kurz: "BF") in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ausgeübten entgeltlichen Tätigkeit jeweils im Zeitraum vom 18.06.20... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 20.02.2017 Norm: ASVG §4 Abs1 Z1 ASVG §4 Abs2 ASVG §539a ASVG § 4 heute ASVG § 4 gültig ab 01.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2022 ASVG § 4 gültig von 01.09.2016 bis 30.06.2022 zuletzt geändert durch BGBl... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 20.02.2017 Norm: ASVG §4 Abs1 Z1 ASVG §4 Abs2 ASVG §539a ASVG § 4 heute ASVG § 4 gültig ab 01.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2022 ASVG § 4 gültig von 01.09.2016 bis 30.06.2022 zuletzt geändert durch BGBl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden die belangte Behörde) vom 17.04.2013, GZ VA-VR 19289684/13, wurde festgestellt, dass Herr XXXX (im Folgenden der Beschwerdeführer) als Dienstgeber verpflichtet sei, für die in der Anlage namentlich genannten Dienstnehmer für die dort bezeichneten Zeiten Beiträge, Sonderbeiträge und Umlagen in der Höhe von insgesamt € 23.365,16 an die belangte Behörd... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit im Einleitungssatz des Spruches angeführtem Bescheid vom 18.09.2015 hat die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (folgend kurz "GKK") der beschwerdeführenden Partei (folgend kurz "bP"), XXXX , gegenüber festgestellt, dass Herr XXXX , Vers. Nr. XXXX , im Zeitraum vom 08.07.2015 bis laufend aufgrund der für den Betrieb des XXXX in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ausgeübten entgeltlichen T... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit im Einleitungssatz des Spruches angeführtem Bescheid vom 18.09.2015 hat die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (folgend kurz "GKK") der beschwerdeführenden Partei (folgend kurz "bP"), XXXX , gegenüber festgestellt, dass Herr XXXX , Vers. Nr. XXXX , im Zeitraum vom 08.07.2015 bis laufend aufgrund der für den Betrieb des XXXX in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ausgeübten entgeltlichen T... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit im Einleitungssatz des Spruches angeführtem Bescheid vom 18.09.2015 hat die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (folgend kurz "GKK") der beschwerdeführenden Partei (folgend kurz "bP"), XXXX , gegenüber festgestellt, dass Herr XXXX , Vers. Nr. XXXX , im Zeitraum vom 08.07.2015 bis laufend aufgrund der für den Betrieb des XXXX in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ausgeübten entgeltlichen T... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit im Einleitungssatz des Spruches angeführtem Bescheid vom 18.09.2015 hat die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (folgend kurz "GKK") der beschwerdeführenden Partei (folgend kurz "bP"), XXXX , gegenüber festgestellt, dass Herr XXXX , Vers. Nr. XXXX , im Zeitraum vom 03.08.2015 bis laufend aufgrund der für den Betrieb des XXXX in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ausgeübten entgeltlichen T... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit im Einleitungssatz des Spruches angeführtem Bescheid vom 18.09.2015 hat die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (folgend kurz "GKK") der beschwerdeführenden Partei (folgend kurz "bP"), XXXX , gegenüber festgestellt, dass Herr XXXX , Vers. Nr. XXXX , im Zeitraum vom 03.08.2015 bis zum 11.08.2015 aufgrund der für den Betrieb des XXXX in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ausgeübten entgeltl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit im Einleitungssatz des Spruches angeführtem Bescheid vom 18.09.2015 hat die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (folgend kurz "GKK") der beschwerdeführenden Partei (folgend kurz "bP"), XXXX , gegenüber festgestellt, dass Herr XXXX , Vers. Nr. XXXX , im Zeitraum vom 03.08.2015 bis laufend aufgrund der für den Betrieb des XXXX in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ausgeübten entgeltlichen T... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit im Einleitungssatz des Spruches angeführtem Bescheid vom 18.09.2015 hat die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (folgend kurz "GKK") der beschwerdeführenden Partei (folgend kurz "bP"), XXXX , gegenüber festgestellt, dass Herr XXXX , Vers. Nr. XXXX , im Zeitraum vom 08.07.2015 bis laufend aufgrund der für den Betrieb des XXXX in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ausgeübten entgeltlichen T... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit im Einleitungssatz des Spruches angeführtem Bescheid vom 18.09.2015 hat die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (folgend kurz "GKK") der beschwerdeführenden Partei (folgend kurz "bP"), XXXX , gegenüber festgestellt, dass Herr XXXX , Vers. Nr. XXXX , im Zeitraum vom 08.07.2015 bis laufend aufgrund der für den Betrieb des XXXX in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ausgeübten entgeltlichen T... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit im Einleitungssatz des Spruches angeführtem Bescheid vom 18.09.2015 hat die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (folgend kurz "GKK") der beschwerdeführenden Partei (folgend kurz "bP"), XXXX , gegenüber festgestellt, dass Herr XXXX , Vers. Nr. XXXX , im Zeitraum vom 08.07.2015 bis laufend aufgrund der für den Betrieb des XXXX in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ausgeübten entgeltlichen T... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit im Einleitungssatz des Spruches angeführtem Bescheid vom 18.09.2015 hat die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (folgend kurz "GKK") der beschwerdeführenden Partei (folgend kurz "bP"), XXXX , gegenüber festgestellt, dass Herr XXXX (folgend kurz "N.E."), Vers. Nr. XXXX , im Zeitraum vom 08.07.2015 bis laufend ihr gegenüber nicht als Dienstnehmer in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ausgeü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit im Einleitungssatz des Spruches angeführtem Bescheid vom 18.09.2015 hat die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (folgend kurz "GKK") der beschwerdeführenden Partei (folgend kurz "bP"), XXXX , gegenüber festgestellt, dass Herr XXXX , Vers. Nr. XXXX , im Zeitraum vom 10.07.2015 bis zum 17.08.2015 aufgrund der für den Betrieb des XXXX in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ausgeübten entgeltl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit im Einleitungssatz des Spruches angeführtem Bescheid vom 18.09.2015 hat die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (folgend kurz "GKK") der beschwerdeführenden Partei (folgend kurz "bP"), XXXX , gegenüber festgestellt, dass Herr XXXX , Vers. Nr. XXXX , im Zeitraum vom 10.07.2015 bis laufend aufgrund der für den Betrieb des XXXX in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ausgeübten entgeltlichen T... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit im Einleitungssatz des Spruches angeführtem Bescheid vom 18.09.2015 hat die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (folgend kurz "GKK") der beschwerdeführenden Partei (folgend kurz "bP"), XXXX , gegenüber festgestellt, dass Herr XXXX (folgend kurz "SV"), Vers. Nr. XXXX , im Zeitraum vom 13.07.2015 bis 17.08.2015 aufgrund der für den Betrieb des XXXX in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ausg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit im Einleitungssatz des Spruches angeführtem Bescheid vom 18.09.2015 hat die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (folgend kurz "GKK") der beschwerdeführenden Partei (folgend kurz "bP"), XXXX , gegenüber festgestellt, dass Herr XXXX (folgend kurz "SV"), Vers. Nr. XXXX 79, im Zeitraum vom 13.07.2015 bis laufend aufgrund der für den Betrieb des XXXX in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ausge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit im Einleitungssatz des Spruches angeführtem Bescheid vom 18.09.2015 hat die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (folgend kurz "GKK") der beschwerdeführenden Partei (folgend kurz "bP"), XXXX , gegenüber festgestellt, dass Herr XXXX , Vers. Nr. XXXX , im Zeitraum vom 15.07.2015 bis zum 11.08.2015 aufgrund der für den Betrieb des XXXX in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ausgeübten entgeltl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit im Einleitungssatz des Spruches angeführtem Bescheid vom 18.09.2015 hat die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (folgend kurz "GKK") der beschwerdeführenden Partei (folgend kurz "bP"), XXXX , gegenüber festgestellt, dass Herr XXXX , Vers. Nr. XXXX , im Zeitraum vom 03.08.2015 bis laufend aufgrund der für den Betrieb des XXXX in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ausgeübten entgeltlichen T... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Nach einer gemeinsamen Prüfung der lohnabhängigen Abgaben (folgend kurz "GPLA") für den Zeitraum 01.01.2006 bis 31.12.2009 beantragte die beschwerdeführende Partei (folgend kurz "bP"), XXXX , mit Schreiben vom 23.07.2012 die Ausstellung eines Bescheides aufgrund der Beitragsabrechnung aus der GPLA vom 01.01.2006 bis 31.12.2009. Weiters wurde bis zur Erledigung des von der bP gegen den beantragten Bescheid ei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit dem nunmehr bekämpften Bescheid vom 14.01.2013 hat die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz: "SGKK") ausgesprochen, dass XXXX, Sozialversicherungsnummer XXXX, in der Zeit vom 18.08.2012 bis zum 16.09.2012 aufgrund der für die nunmehrige Beschwerdeführerin, der XXXX(im Folgenden kurz: "BF") in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ausgeübten entgeltl... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid hat die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als "GKK") ausgesprochen, dass XXXX (im Folgenden auch kurz bezeichnet als "DM"), XXXX, in der Zeit vom 21.04.2012 bis zum 13.05.2012 aufgrund der für die beschwerdeführende Partei (im Folgenden kurz bezeichnet als "bP") ,XXXX, in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ausgeübten entgeltlichen Tätigkeit ... mehr lesen...