Das Eisenwerk S (im folgenden kurz als "das Eisenwerk" bezeichnet) gab mit der an den Landeshauptmann von Salzburg gerichteten Eingabe vom 13. Jänner 1961 bekannt, daß es mit 30. Juni 1960 den von ihm geführten Bergbaubetrieb B in der Gemeinde W wegen vollkommener Erschöpfung der Erzvorräte eingestellt und demzufolge auch die Löschung der Bergbaurechte beantragt habe; es sei daher eine wesentliche Voraussetzung für die Zugehörigkeit des Eisenwerkes zu den knappschaftlichen Betrieben ... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §507 Abs3; ASVG § 507 heute ASVG § 507 gültig ab 01.01.1956 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
0518/63
Rechtssatz: Die Übergangsbesti... mehr lesen...