Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §49 Abs6;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH Erkenntnis 1974/04/25 1596/73 1 Stammrechtssatz Durch § 49 Abs 6 ASVG wird nur die Bindung an den Ausspruch über das Bestehen eines Entgeltanspruches für die im gerichtlichen Verfahren streitgegenständliche Arbeitsleistung als solchen zum Ausdruck gebracht, nicht aber... mehr lesen...