RS Vwgh 1991/2/19 90/08/0058

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Veröffentlicht am 19.02.1991
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §49 Abs6;

Rechtssatz

§ 49 Abs 6 ASVG zielt nicht auf eine Beschränkung der Privatautonomie ab. Ein kraft zulässiger Vereinbarung zwischen den Parteien nicht mehr verbindliches Urteil kann daher nicht Gegenstand der Bindungswirkung sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990080058.X09

Im RIS seit

14.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

21.04.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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