Entscheidungen zu § 438 Abs. 1 ASVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE OGH 1991/11/6 9ObA191/91

Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der beklagten Partei als Chefarzt angestellt. Sein Dienstverhältnis war gemäß § 22 der Dienstordnung B für die Ärzte und Dentisten bei den Sozialversicherungsträgern Österreichs (DO.B) unkündbar. Es konnte - abgesehen von dem hier nicht in Frage kommenden Fall des § 31 Abs 3 DO.B - von der beklagten Partei einseitig nur aufgrund eines auf Entlassung lautenden Disziplinarerkenntnisses beendet werden. Nach Einleitung eines Disziplinarverfahrens ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 06.11.1991

RS OGH 1991/11/6 9ObA191/91

Norm: ABGB §867ABGB §1162 IIABGB §1162 IVAngG §25ASVG §453 Abs3ASVG §438 Abs1 Z3DO.B §31 Abs1
Rechtssatz: Die Vertretungsbefugnis des Vorstandes des Sozialversicherungsträgers ist im Falle der Entlassung des leitenden Arztes durch die nach dem Gesetz (§ 438 Abs 1 Z 3 ASVG) vorgesehene Einholung des Einverständnisses des Überwachungsausschlusses eingeschränkt. Eine Satzungsbestimmung nach § 453 Abs 3 ASVG berechtigt den Obmann nicht, die Entlass... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.11.1991

RS OGH 1991/11/6 9ObA191/91

Norm: ASVG §438 Abs1 Z3
Rechtssatz: § 438 Abs 1 Z 3 ASVG kann nicht als bloße Ermächtigungsrichtlinie für die Willensbildung der Körperschaft des öffentlichen Rechtes angesehen werden: Da die ungerechtfertigte Entlassung des leitenden Angestellten oder Arztes zu erheblichen finanziellen Belastungen des Sozialversicherungsträgers führen kann, hat die Organisationsvorschrift den Zweck, diese wichtige Entscheidung nicht bloß einer nachprüfenden K... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.11.1991

RS OGH 1991/11/6 9ObA191/91

Norm: ABGB §867ABGB §1162 IIABGB §1162 IVAngG §25ASVG §453 Abs3ASVG §438 Abs1 Z3DO.B §31 Abs1
Rechtssatz: Die Vertretungsbefugnis des Vorstandes des Sozialversicherungsträgers ist im Falle der Entlassung des leitenden Arztes durch die nach dem Gesetz (§ 438 Abs 1 Z 3 ASVG) vorgesehene Einholung des Einverständnisses des Überwachungsausschlusses eingeschränkt. Eine Satzungsbestimmung nach § 453 Abs 3 ASVG berechtigt den Obmann nicht, die Entlass... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.11.1991

RS OGH 1991/11/6 9ObA191/91

Norm: ASVG §438 Abs1 Z3
Rechtssatz: § 438 Abs 1 Z 3 ASVG kann nicht als bloße Ermächtigungsrichtlinie für die Willensbildung der Körperschaft des öffentlichen Rechtes angesehen werden: Da die ungerechtfertigte Entlassung des leitenden Angestellten oder Arztes zu erheblichen finanziellen Belastungen des Sozialversicherungsträgers führen kann, hat die Organisationsvorschrift den Zweck, diese wichtige Entscheidung nicht bloß einer nachprüfenden K... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.11.1991

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