Norm
ASVG §438 Abs1 Z3Rechtssatz
§ 438 Abs 1 Z 3 ASVG kann nicht als bloße Ermächtigungsrichtlinie für die Willensbildung der Körperschaft des öffentlichen Rechtes angesehen werden: Da die ungerechtfertigte Entlassung des leitenden Angestellten oder Arztes zu erheblichen finanziellen Belastungen des Sozialversicherungsträgers führen kann, hat die Organisationsvorschrift den Zweck, diese wichtige Entscheidung nicht bloß einer nachprüfenden Kontrolle des Überwachungsausschusses zu unterwerfen, sondern ihn von vornherein daran zu beteiligen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0085626Dokumentnummer
JJR_19911106_OGH0002_009OBA00191_9100000_004