RS OGH 1991/11/6 9ObA191/91

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Veröffentlicht am 06.11.1991
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Norm

ASVG §438 Abs1 Z3

Rechtssatz

§ 438 Abs 1 Z 3 ASVG kann nicht als bloße Ermächtigungsrichtlinie für die Willensbildung der Körperschaft des öffentlichen Rechtes angesehen werden: Da die ungerechtfertigte Entlassung des leitenden Angestellten oder Arztes zu erheblichen finanziellen Belastungen des Sozialversicherungsträgers führen kann, hat die Organisationsvorschrift den Zweck, diese wichtige Entscheidung nicht bloß einer nachprüfenden Kontrolle des Überwachungsausschusses zu unterwerfen, sondern ihn von vornherein daran zu beteiligen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0085626

Dokumentnummer

JJR_19911106_OGH0002_009OBA00191_9100000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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