Entscheidungen zu § 306 ASVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-7 von 7

TE OGH 2003/7/15 10ObS189/03x

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Entscheidung | OGH | 15.07.2003

RS OGH 2002/3/19 10ObS203/01b, 10ObS189/03x

Norm: ASVG §306ASVG §307
Rechtssatz: Besteht im Zeitpunkt der Gewährung der Rehabilitationsmaßnahmen bereits ein aufrechter Anspruch auf eine Pension aus dem Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit, wird dieser Anspruch durch die Gewährung der Rehabilitation nicht berührt. Die Pension soll den Lebensunterhalt in gleicher Weise garantieren, wie dies vor Einleitung der Rehabilitationsmaßnahmen der Fall war. Dem entsprechend besteht für... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.03.2002

RS OGH 2001/3/21 B5RJ34/99R

Norm: ASVG §199ASVG §306
Rechtssatz: Die Leistung von Übergangsgeld während der Durchführung einer Maßnahme zur beruflichen Rehabilitation setzt regelmäßig die ordnungsgemäße Teilnahme des Versicherten an der Maßnahme voraus. Für die Zeit eines unentschuldigten Fernbleibens entfällt der Anspruch auf Übergangsgeld. Der Versicherungsträger kann in diesem Fall den Übergangsgeld bewilligenden Bescheid aufheben, ohne zugleich die Bewilligung der Reh... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.03.2001

TE OGH 2000/3/21 10ObS45/00s

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Entscheidung | OGH | 21.03.2000

RS OGH 2000/3/21 10ObS45/00s

Norm: ASVG §198 Abs2 Z1ASVG §306
Rechtssatz: Wenn eine Rehabilitationsmaßnahme über Jahre nur jeweils einen zeitlich beschränkten Teil eines Jahres dauert, gebührt das Übergangsgeld nur für die konkrete Dauer der Maßnahme. Hier: Schulische Ausbildung an der Bauhandwerkerschule während der Wintermonate - kein Übergangsgeld in ausbildungsfreier Zeit. Entscheidungstexte 10 ObS 45/00s Ent... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.03.2000

RS OGH 1983/9/8 8Ob43/83

Norm: ASVG §306ASVG §332 A
Rechtssatz: Bei der Leistung von Übergangsgeld durch den Sozialversicherungsträger im Sinne des § 306 ASVG handelt es sich nicht um eine freiwillige Leistung, sondern um eine Pflichtleistung. Entscheidungstexte 8 Ob 43/83 Entscheidungstext OGH 08.09.1983 8 Ob 43/83 Beisatz: Auch dann, wenn der Sozialversicherungsträger gemäß § 307 a Abs 2 ASVG die D... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.09.1983

RS OGH 1983/9/8 8Ob43/83, 10ObS45/00s

Norm: ABGB §1325 D8. ASVG §306ASVG §332 C
Rechtssatz: Das Übergangsgeld im Sinne des § 306 ASVG dient als Ausgleich des Mangels eines Erwerbseinkommens; der dafür sachlich kongruente Deckungsfonds ist die Schadensersatzforderung des Verletzten gegen den Schädiger aus dem Titel des Verdienstentganges. Entscheidungstexte 8 Ob 43/83 Entscheidungstext OGH 08.09.1983 8 Ob 43/83 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.09.1983

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