Begründung: Der Antragsgegner ist der Vater der drei minderjährigen Antragsteller. Die Ehe der Eltern ist geschieden, die Kinder leben bei der Mutter. Strittig ist die Bemessungsgrundlage für den vom Vater zu leistenden Unterhalt. Der Vater bezieht Einkünfte aus der (teils gewerblichen) Vermietung und Verpachtung von Immobilien, aus einem Taxigewerbe, aus Maklergeschäften und aus unselbstständiger Tätigkeit. Er hat beträchtliche Schulden in Form von endfälligen Fremdwährungskredit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Parteien sind verheiratet, leben aber getrennt. Sie haben am 27. Mai 2005 folgenden Unterhaltsvergleich geschlossen: „Der Mann verpflichtet sich, unter Abrechnung der Überzahlungen für März, April und Mai 2005 an die Frau ab 1. 03. 2005 einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von ? 105,00 zu bezahlen, fällig am Ersten des jeweiligen Monats im Voraus, rückständige Beiträge binnen 14 Tagen ab Rechtswirksamkeit dieses Vergleiches. Vergleichsgrundlage: durchschnit... mehr lesen...
Begründung: Mit der vorliegenden Klage wendet sich Klägerin gegen den - ihren Antrag auf Ausgleichszulage ablehnenden - Bescheid der beklagten Pensionsversicherung vom 7. 2. 2003. Diese Ablehnung ist nur noch insoweit strittig, als sie aus dem Titel Anrechnung einer fiktiven Unterhaltsleistung des geschiedenen Gatten der Klägerin mit dem von ihr im Unterhaltsverfahren geforderten Betrag von S 1.500 = EUR 109,01 monatlich ab 12. 2. 2001 erfolgt. Fest steht, dass die Klägerin - aufg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Urteil des Kreisgerichtes Leoben vom 23. 4. 1982, 6 Cg 148/82, wurde die zwischen der Klägerin und Adolf E***** am 7. 4. 1958 geschlossene Ehe geschieden und ausgesprochen, dass das Alleinverschulden an der Scheidung den beklagten Ehemann treffe. Die Klägerin bezieht seit 1994 von der beklagten Partei eine vorzeitige Alterspension samt Ausgleichslage in wechselnder Höhe. Die Ausgleichszulage betrug im Jahr 2001 ATS 2.465,10 monatlich. Mit rechtskräftigem B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Ehe der am 6. 4. 1946 geborenen Klägerin mit Karl Heinrich B***** wurde mit Beschluss des Landesgerichtes Innsbruck vom 22. 3. 1984 gemäß § 55a EheG geschieden. Im Rahmen der getroffenen Scheidungsvereinbarung verpflichtete sich der Mann zur Zahlung eines monatlichen Unterhaltsbeitrages von S 2.000 (= EUR 145,35) an die Klägerin ab April 1984. Da der Mann in der Folge tatsächlich keine Unterhaltszahlungen leistete, versuchte die Klägerin im Jahr 1991 erfo... mehr lesen...
Begründung: Die am 1. Juli 1949 geborene Klägerin steht seit ihrem 16. Lebensjahr wegen einer psychischen Erkrankung in Behandlung. Zwischen 1975 und 1987 war sie in verschiedenen Berufen als ungelernte Hilfskraft tätig; seit April 1988 bezieht sie von der beklagten Partei eine Invaliditätspension. Am 31. 3. 1984 hat die Klägerin die Ehe mit Heinz S***** geschlossen. Die Ehe wurde mit Urteil des Bezirksgerichts Hernals vom 5. 8. 1988 gemäß § 51 EheG ohne Schuldausspruch ges... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile leben in aufrechter Ehe. Die Klägerin und gefährdete Partei (in der Folge nur mehr als Klägerin bezeichnet) begehrt vom Beklagten und Gegner der gefährdeten Partei (in der Folge nur mehr als Beklagter bezeichnet) rückständigen Unterhalt für die Zeit vom 1. 7. 1997 bis 30. 6. 2000 in der Höhe von S 557.779 zuzüglich S 30.000 an kapitalisierten Zinsen, sowie laufende Unterhaltsbeiträge in der Höhe von monatlich S 30.000 ab 1. 7. 2000. Sie beantragte, dem ... mehr lesen...
Norm: ASVG §294 ASVG § 294 heute ASVG § 294 gültig ab 25.07.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 47/2025 ASVG § 294 gültig von 01.01.2010 bis 24.07.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2009 ASVG § 294 gültig von 01.08.2009 bis 31.12.2009... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 24. 7. 1971 geschlossene Ehe der am 7. 3. 1927 geborenen Klägerin mit Otto S***** wurde mit Urteil des Landesgerichtes Leoben vom 10. 5. 1972 gemäß § 49 EheG aus dem alleinigen Verschulden des Mannes geschieden. Anlässlich der Scheidung hatten die Eheleute in einem Vergleich unter anderem vereinbart, dass der Ehemann der Klägerin zur Abgeltung des Unterhaltsanspruches einen einmaligen Betrag von S 50.000,- in monatlichen Raten von S 1.000,- ab 1. 6... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 9. 1. 1958 geborene Kläger wurde am 11. 4. 1982 bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt. Ihm wurde von der beklagten Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter mit 1. 11. 1982 eine Invaliditätspension und mit 15. 9. 1984 auf Grund einer durch die Eheschließung bewirkten Richtsatzerhöhung auch eine Ausgleichszulage gewährt. Bei deren Bemessung wurde nur das Pensionseinkommen des Klägers berücksichtigt, nicht jedoch die monatliche Rente von S 10.462, ... mehr lesen...
Begründung: Die am 1. 6. 1963 geschlossene Ehe der am 17. 8. 1939 geborenen Klägerin mit dem ÖBB-Bediensteten Johann R. wurde mit Urteil vom 16. 4. 1981 aus dem alleinigen Verschulden des Mannes geschieden. In einem am selben Tag abgeschlossenen Unterhaltsvergleich verpflichtete sich der Mann, an die Klägerin ab 1. 5. 1981 einen monatlichen wertgesicherten Unterhalt von S 1.750 zu zahlen. Zusätzlich übergab er ihr als einmalige und sofortige Abgeltung aller sonstigen Unterhalt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Ehe der Klägerin wurde 1981 nach einer Dauer von 18 Jahren mit Urteil aus dem Alleinverschulden des Mannes geschieden. In diesem Verfahren wurde der Klägerin ein einstweiliger monatlicher Unterhalt von S 1.000,- zugesprochen. Später wurde dieser Unterhalt auf Grund eines Anerkenntnisurteiles auf S 1.500,- erhöht. Schließlich bekam die Klägerin auf Grund eines weiteren Anerkenntnisurteiles vom 20.4.1988 zuletzt einen monatlichen Unterhalt von S 3.000,-.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin bezieht eine Witwenpension nach ihrem verstorbenen ersten Ehegatten Franz C***** von monatlich S 388,60 brutto. Im Scheidungsverfahren gegen den zweiten Ehegatten Helmut R***** schloß die Klägerin in der Tagsatzung vom 18.9.1996 für den Fall der Scheidung einen Vergleich, wonach ihr Helmut R***** ab 1.10.1996 einen monatlichen Unterhalt von S 4.000 (Bemessungsgrundlage: S 20.000 netto; 14 x jährlich; Einkommenslosigkeit der Beklagten [des Sche... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Kreditrückzahlungen sind nach ständiger Rechtsprechung dann von der Unterhaltsbemessungsgrundlage abzuziehen, wenn sie der Finanzierung existenznotwendiger Bedürfnisse bzw unabwendbarer außergewöhnlicher Belastungen dienen oder zur Erhöhung der Arbeitskraft und wirtschaftlichen Existenz des Unterhaltspflichtigen und seiner Familie aufgenommen wurden (EFSlg 40.059, 68.255, 73.205; JBl 1991, 720; ÖA 1996, 91; RZ 1991/... mehr lesen...
Norm: ASVG §292 Abs1 ASVG §294 ASVG § 292 heute ASVG § 292 gültig ab 25.07.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 47/2025 ASVG § 292 gültig von 01.01.2025 bis 24.07.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 109/2024 ASVG § 292 gültig von 01.01.2022... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Ehe der Klägerin wurde am 3.5.1977 gemäß § 49 EheG aus dem Verschulden des Mannes geschieden. Sie erhielt vom geschiedenen Mann jahrelang keinen Unterhalt. Seit 1.7.1993 bezieht die Klägerin von der beklagten Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter eine Invaliditätspension, die damals S 3.458,70 monatlich betrug. Mit Bescheid vom 19.5.1994 wurde der Klägerin ab 1.7.1993 eine Ausgleichszulage von damals S 4.201,80 zuerkannt. Mit Bescheid vom 14.3.199... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Ehe der am 16.9.1940 geborenen Klägerin mit Harald A***** wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Innsbruck vom 18.1.1984 gemäß § 55 a EheG geschieden. Im Rahmen der getroffenen Scheidungsvereinbarung verpflichtete sich der Mann zur Zahlung eines monatlichen Unterhaltsbeitrages von S 3.500,-- (zuzüglich Wertsicherung) an die Klägerin ab 1.1.1984. Bis einschließlich April 1991 wurden die Unterhaltszahlungen regelmäßig geleistet; ab Mai 1991 wurden sie ... mehr lesen...
Norm: ASVG §260 ASVG §292 Abs3 ASVG §294 ASVG § 260 heute ASVG § 260 gültig ab 01.04.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2026 ASVG § 260 gültig von 01.01.1979 bis 31.03.2026 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 684/1978 ASV... mehr lesen...
Norm: ASVG §294 ASVG § 294 heute ASVG § 294 gültig ab 25.07.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 47/2025 ASVG § 294 gültig von 01.01.2010 bis 24.07.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2009 ASVG § 294 gültig von 01.08.2009 bis 31.12.2009... mehr lesen...
Begründung: Der am 13.11.1985 geborene und damit derzeit im 12. Lebensjahr stehende minderjährige Kläger wohnt seit seiner Geburt im Haushalt seiner Großmutter G***** B*****, die ihm gegenüber auch obsorgeberechtigt ist. Der Kläger ist vermögenslos und erhält neben seiner (Halb-)Waisenpension die Kinderbeihilfe in Höhe von S 1.900,--, beide Beträge zu Handen der Großmutter (Außerstreitstellung der Parteien in der Tagsatzung vom 28.9.1995, ON 5). Diese Waisenpension bezieht er ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Grundlage der Unterhaltsbemessung bilden grundsätzlich sämtliche tatsächlich erzielten Einkünfte des Unterhaltspflichtigen. Die in § 140 ABGB vorgesehene Anspannung greift jedoch dann Platz, wenn dem Unterhaltspflichtigen die Erzielung eines höheren als des tatsächlichen Einkommens zugemutet werden kann (1 Ob 502/94). Auch selbständig Erwerbstätige unterliegen der Obliegenheit, ihr Einkommen in zumutbarer Weise zu ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 1.1.1924 geborene Klägerin wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Floridsdorf vom 23.6.1987, rechtskräftig seit 23.7.1987, zu 4 Sch 53/87 gemäß § 55a EheG geschieden. Laut "Vergleich" verpflichtete sich der geschiedene Gatte, ihr ab 1.7.1987 einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von S 1.500,-- zu zahlen. In einem vom geschiedenen Gatten gegen die nunmehrige Klägerin als Beklagte geführten Oppositionsstreit zu 13 C 4/90i des Bezirksgerichtes Floridsd... mehr lesen...
Begründung: Der Vater des Minderjährigen leidet „an einer psychischen Krankheit“. Seit 9.September 1993 war es ihm nicht möglich, „einen entsprechenden Arbeitsplatz zu erlangen“. Er hatte bisher für sein Kind eine monatliche Unterhaltsleistung von S 1.200,-- zu erbringen. Mit Schriftsatz vom 2.November 1994, der am 4.November 1994 beim Erstgericht einlangte, beantragte die offenbar zur AZ 19 SW 20/92 des Bezirksgerichtes Donaustadt bestellte Sachwalterin des Vaters, diesen „von de... mehr lesen...
Begründung: Werner S***** (vormals W*****) ist der eheliche Vater des am ***** geborenen Werner und des am ***** geborenen Alexander W*****. Seine Ehe mit Margarete W***** wurde am 17.10.1989 gemäß § 55a EheG geschieden. Mit pflegschaftsbehördlich genehmigtem Scheidungsvergleich vom 17.10.1989 verpflichtete sich der Vater, zum Unterhalt der beiden genannten Kinder ab 1.11.1989 bis auf weiteres, längstens bis zu deren Selbsterhaltungsfähigkeit, einen monatlichen Unterhaltsbetrag v... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern des Minderjährigen ist geschieden. Der Minderjährige lebt - mit seinem bereits großjährigen Bruder Thomas - bei der Mutter. Mit Beschluß vom 7.Mai 1991 (ON 105) wurde der Vater zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von S 3.850 verpflichtet. Dieser Unterhaltsbetrag entspricht einer Bemessungsgrundlage von rund S 22.000, wenn auch die Erhebung des Durchschnittseinkommens des Vaters damals unterblieben ist. Der Vater ist neuerlich verheiratet. Bei... mehr lesen...
Norm: ABGB §94 ASVG §294 ABGB § 94 heute ABGB § 94 gültig ab 01.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013 ABGB § 94 gültig von 01.01.2000 bis 31.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 125/1999 ABGB § 94 gültig von 01.01.1976 bis 31.1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 19.September 1977 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit nunmehr rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz zu 14 Cg 135/89-38 vom 30.September 1991 gemäß § 55 Abs 1 EheG mit dem Ausspruch geschieden, daß den Kläger (in diesem Verfahren den Beklagten) gemäß § 61 Abs 3 EheG das Verschulden an der Zerrüttung trifft. Die Streitteile leben seit 1984 getrennt. Der Beklagte wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes für Zivilrec... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 11.2.1924 geborene Kläger bezieht seit 1.7.1972 von der beklagten Sozialversicherungsanstalt der Bauern eine Erwerbsunfähigkeitspension, deren Höhe ab 1.1.1991 monatlich S 1.246,90 betrug. Überdies bezieht der Kläger eine Versehrtenrente, die im selben Zeitraum S 3.088,-- monatlich betrug. Seit Jahren lebt der Kläger von seiner Ehegattin getrennt. Sie bezieht eine Invaliditätspension, die ab 1.1.1991 netto S 6.971,40 monatlich betrug. Im Jahr 1983 hatte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin bezieht von der beklagten Partei auf Grund des Bescheides vom 11.12.1989 eine vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer von monatlich 3.033,30 S (ab 1.12.1989), (richtig) 3.124,30 S (ab 1.1.1990), (3.155,50 S ab 1.7.1991) und (richtig) 3.313,30 S (seit 1.1.1991). Die am 1.6.1968 geschlossene Ehe der Klägerin mit Bernhard Karl G***** ist, nachdem die Ehegatten schon seit 1975 nicht mehr im gemeinsamen Haushalt gelebt hatten, seit 3.4.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die (zweite) Ehe der Klägerin wurde am 21.2.1978 rechtskräftig gemäß § 49 EheG geschieden, wobei ausgesprochen wurde, daß das Verschulden allein ihren Ehemann trifft. Unmittelbar vor der Scheidung hatten die Eheleute in einem schriftlichen, jedoch nicht gerichtlich protokollierten Vergleich ua vereinbart, daß der Ehemann der Klägerin vom Tag der Ehescheidung an für die Dauer von 10 Jahren einen wertgesicherten monatlichen Unterhalt von 7.000 S zu bezahlen hat... mehr lesen...