Norm: ASVG §269 Abs1 Z1AbkSozSi Österreich - Türkei Art18
Rechtssatz: Die Zuerkennung einer Hinterbliebenenpension in der Türkei schließt die Gewährung einer Abfindung nicht aus. Entscheidungstexte 10 ObS 150/08v Entscheidungstext OGH 25.11.2008 10 ObS 150/08v Schlagworte *TR* European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: ASVG §269 Abs1 Z1AbkSozSi Österreich - Türkei Art18
Rechtssatz: Die Zuerkennung einer Hinterbliebenenpension in der Türkei schließt die Gewährung einer Abfindung nicht aus. Entscheidungstexte 10 ObS 150/08v Entscheidungstext OGH 25.11.2008 10 ObS 150/08v Schlagworte *TR* European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: ASVG §269 Abs1 Z1
Rechtssatz: Mit einer Entscheidung, die einen Anspruch auf Hinterbliebenenpension mangels Erfüllung der Wartezeit (§ 236 ASVG) abweist, wird gleichzeitig über den Anspruch auf Abfindung abgesprochen. Entscheidungstexte 10 ObS 328/02m Entscheidungstext OGH 17.06.2003 10 ObS 328/02m European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Norm: ASVG §269 Abs1 Z1
Rechtssatz: Mit einer Entscheidung, die einen Anspruch auf Hinterbliebenenpension mangels Erfüllung der Wartezeit (§ 236 ASVG) abweist, wird gleichzeitig über den Anspruch auf Abfindung abgesprochen. Entscheidungstexte 10 ObS 328/02m Entscheidungstext OGH 17.06.2003 10 ObS 328/02m European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Norm: ASVG §269 Abs1 Z2
Rechtssatz: Unter einer bloß vorübergehenden Unterbrechung der ständigen Hausgemeinschaft im Sinne des § 269 Abs 1 Z 2 ASVG, die dem Abfindungsanspruch nicht entgegensteht, ist nur eine Unterbrechung für kurze Zeiträume zu verstehen. Für eine längerfristige Unterbrechung der Hausgemeinschaft durch beschäftigungsbedingte Abwesenheit enthält das Gesetz hingegen keine Ausnahme (SSV-NF 1/47). Entscheidung... mehr lesen...
Norm: ASVG §269 Abs1 Z2
Rechtssatz: Unter einer bloß vorübergehenden Unterbrechung der ständigen Hausgemeinschaft im Sinne des § 269 Abs 1 Z 2 ASVG, die dem Abfindungsanspruch nicht entgegensteht, ist nur eine Unterbrechung für kurze Zeiträume zu verstehen. Für eine längerfristige Unterbrechung der Hausgemeinschaft durch beschäftigungsbedingte Abwesenheit enthält das Gesetz hingegen keine Ausnahme (SSV-NF 1/47). Entscheidung... mehr lesen...