Norm
ASVG §269 Abs1 Z1Rechtssatz
Die Zuerkennung einer Hinterbliebenenpension in der Türkei schließt die Gewährung einer Abfindung nicht aus.
Entscheidungstexte
Schlagworte
*TR*European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124351Zuletzt aktualisiert am
16.02.2009