RS OGH 2008/11/25 10ObS150/08v

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.11.2008
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Norm

ASVG §269 Abs1 Z1
AbkSozSi Österreich - Türkei Art18

Rechtssatz

Die Zuerkennung einer Hinterbliebenenpension in der Türkei schließt die Gewährung einer Abfindung nicht aus.

Entscheidungstexte

Schlagworte

*TR*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124351

Zuletzt aktualisiert am

16.02.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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