Norm: ASVG §255 Abs3
Rechtssatz: Aufgrund der Besonderheiten der Heimarbeit (vor allem der unübersehbaren Nähe der Heimarbeit zur selbständigen Tätigkeit eines Unternehmers) kann die Verweisung einer ungelernten (beziehungsweise nicht angelernten) Arbeiterin auf Heimarbeit bei Berücksichtigung ihrer bisher ausgeübten unselbständigen Tätigkeiten als unbillig bezeichnet und der Versicherten nicht mehr zugemutet werden. Entsche... mehr lesen...
Rechtssatz: Unter Bedachtnahme auf die Hautallergie besteht für den Kläger keine Verweisungsmöglichkeit. Wegen der Handekzeme ist der Kläger von der Tätigkeit eines Tagportieres unter Berücksichtigung des Kundenkontaktes ausgeschlossen. Eine Verweisung auf die Tätigkeit eines Nachtportiers oder eine Bewachungstätigkeit kommt wegen der fehlenden Eignung des Klägers für ein Eingreifen in einer Krisensituation nicht in Betracht. Entscheidungstexte 7 RS 375/99i Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: ASVG §255 Abs3 Ca
Rechtssatz: Mit hoher Wahrscheinlichkeit und trotz zumutbarer Krankenbehandlung zu erwartende leidensbedingte Krankenstände von jährlich sieben Wochen und darüber schließen einen Versicherten vom allgemeinen Arbeitsmarkt aus (so schon 10 ObS 184/92, 10 ObS 92/92, 10 ObS 219/92, 10 ObS 286/92, 10 ObS 31/96, 10 ObS 129/98p). Entscheidungstexte 10 ObS 262/99y Entsch... mehr lesen...