Norm: ASVG §255 Abs3 Ca
Rechtssatz: Feststellung, dass "bei Einhaltung des Gesamtkalküls vermehrte Krankenstände nicht prognostizierbar sind", reicht nicht aus, einen Ausschluss vom allgemeinen Arbeitsmarkt zu verneinen, weil die Dauer "vermehrter Krankenstände" hieraus nicht annähernd eingestuft und abgeschätzt werden kann. Entscheidungstexte 10 ObS 159/03k Entscheidungstext OGH 17.... mehr lesen...