Entscheidungsgründe: Der am 5. 11. 1957 geborene Kläger hat keinen Beruf erlernt und war in den letzten 15 Jahren vor dem Stichtag als Sägearbeiter berufstätig. Mit Bescheid vom 10. 2. 2010 lehnte die beklagte Partei seinen Antrag vom 11. 12. 2009 auf Zuerkennung der Invaliditätspension ab. In der gegen diesen Bescheid erhobenen Klage bringt der Kläger im Wesentlichen vor, er sei aufgrund seiner gesundheitlichen Einschränkungen nicht mehr in der Lage, eine am Arbeitsmarkt bewertete ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 14. September 2004 anerkannte die beklagte Pensionsversicherungsanstalt den Anspruch der am 6. 2. 1947 geborenen Klägerin auf Berufsunfähigkeitspension ab 1. 4. 2004 (in einer monatlichen Höhe von 558,64 EUR) und sprach gleichzeitig aus, dass aufgrund der ausgeübten Tätigkeit die Pension nicht anfällt. Die Klägerin beabsichtigte nicht, die Berufsunfähigkeitspension in Anspruch zu nehmen, sondern setzte tatsächlich ihre Berufstätigkeit bis zur ... mehr lesen...
Norm: BPGG §4 Abs1ASVG §254 Abs1 Z1
Rechtssatz: Ungeachtet des geringfügig unterschiedlichen Wortlauts von § 4 Abs 1 BPGG einerseits und § 254 Abs 1 Z 1 ASVG andererseits geht es in beiden Fällen darum, eine Anspruchsvoraussetzung zu normieren, um zu erreichen, dass die Leistung nur zu gewähren ist, wenn eine gewisse Mindestdauer des Bedarfs besteht, ohne dass es auf die zeitliche Lagerung vor oder nach Antragstellung ankommt. ... mehr lesen...
Norm: BPGG §4 Abs1ASVG §254 Abs1 Z1
Rechtssatz: Ungeachtet des geringfügig unterschiedlichen Wortlauts von § 4 Abs 1 BPGG einerseits und § 254 Abs 1 Z 1 ASVG andererseits geht es in beiden Fällen darum, eine Anspruchsvoraussetzung zu normieren, um zu erreichen, dass die Leistung nur zu gewähren ist, wenn eine gewisse Mindestdauer des Bedarfs besteht, ohne dass es auf die zeitliche Lagerung vor oder nach Antragstellung ankommt. ... mehr lesen...
Norm: ASGG §89 Abs2ASVG §85ASVG §86ASVG §254 Abs1
Rechtssatz: Erfüllt der (die) auf Gewährung einer Invaliditätspension gegen den ablehnenden Bescheid des Pensionsversicherungsträgers klagende Versicherte die materiellen und formellen Leistungsvoraussetzungen der begehrten Leistung und ist deren Anfall deshalb gehemmt, weil er (sie) spätestens im Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Verhandlung die Tätigkeit, auf Grund der er (sie) als invali... mehr lesen...
Norm: ASVG §86ASVG §254 Abs1GSVG §55 Abs2 Z2GSVG 113 Abs1GSVG §113 Abs2
Rechtssatz: Die Neuregelung des § 86 Abs 3 Z 2 ASVG durch das Strukturanpassungsgesetz 1996 verfolgt offenbar den Zweck, Versicherte vom Leistungsbezug auszuschließen, die zwar objektiv nicht mehr in der Lage sind, ihrer versicherten Tätigkeit nachzugehen, aber auf Kosten ihrer Gesundheit oder aus Entgegenkommen ihres Arbeitgebers ihre bisherige Berufstätigkeit fortsetzen. ... mehr lesen...
Norm: ASVG §86ASVG §254 Abs1GSVG §55 Abs2 Z2 litb
Rechtssatz: Nach § 86 Abs 3 Z 2 dritter Satz ASVG ist für den Anfall einer Invaliditätspension zusätzlich zu den in § 86 Abs 3 Z 2 erster und zweiter Satz ASVG genannten Voraussetzungen die Aufgabe der Tätigkeit, aufgrund welcher der Versicherte als invalid gilt, erforderlich. Diese Regelung dient der Vermeidung von Missbräuchen. Es soll verhindert werden, dass neben dem Bezug einer Pension aus ... mehr lesen...
Norm: ASVG §85ASVG §86ASVG §254 Abs1
Rechtssatz: Die Entstehung des Anspruchs auf Invaliditätspension zum Stichtag gemäß § 85 ASVG -das Leistungsverhältnis- ist die Grundlage für die Gewährung der Leistung. Soweit eine Leistung für einen bestimmten Zeitraum gebührt, wie etwa eine Pension, bedarf es noch der Festlegung, ab welchem Zeitpunkt diese Leistung zusteht. Das Gesetz bezeichnet diesen Zeitpunkt als Anfall der Leistung (§86 ASVG). Soweit ... mehr lesen...
Norm: ASVG §223 Abs1 Z2 litbASVG §254 Abs1 Z2
Rechtssatz: Gemäß § 254 Abs 1 Z 2 ASVG besteht ein Anspruch auf Invaliditätspension bei vorübergehender Invalidität ab der 27. Woche ihres Bestandes. Diese 27 Wochen beginnen nur dann ab dem Pensionsantrag, wenn dieser zugleich mit dem Eintritt des die vorübergehende Invalidität begründenden Sachverhaltes gestellt wird, was praktisch fast nie der Fall sein wird. Bei vorübergehender Invalidität gilt... mehr lesen...
Norm: ASVG §223 Abs1 Z2 litaASVG §254 Abs1 Z2
Rechtssatz: Der Feststellung, ob bei einem Versicherten die geminderte Arbeitsfähigkeit dauernd oder nur vorübergehend ist, kommt für die Frage des Eintritts des Versicherungsfalles und der Möglichkeit der Zuerkennung einer zeitlich begrenzten Leistung Bedeutung zu. Nur dann, wenn die Invalidität bereits mehr als 26 Wochen vor dem Pensionsantrag bereits bestand, gebührt die Invaliditätspension ab de... mehr lesen...
Norm: ASVG §254 Abs1 Z2ASVG §256
Rechtssatz: Bei vorübergehender Invalidität (§§ 254 Abs 1 Z 2, 256 ASVG) ist die Invaliditätspension bis zu jenem Zeitpunkt zuzuerkennen, für den mit Sicherheit oder mit hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Invalidität vorhergesagt werden kann. Entscheidungstexte 10 ObS 197/95 Entscheidungstext OGH 31.10.1995 10 ObS 197/95 ... mehr lesen...
Norm: ASVG §223 Abs1 Z2 litbASVG §254 Abs1 Z2
Rechtssatz: Gemäß § 254 Abs 1 Z 2 ASVG besteht ein Anspruch auf Invaliditätspension bei vorübergehender Invalidität ab der 27. Woche ihres Bestandes. Diese 27 Wochen beginnen nur dann ab dem Pensionsantrag, wenn dieser zugleich mit dem Eintritt des die vorübergehende Invalidität begründenden Sachverhaltes gestellt wird, was praktisch fast nie der Fall sein wird. Bei vorübergehender Invalidität gilt... mehr lesen...