Norm
BPGG §4 Abs1Rechtssatz
Ungeachtet des geringfügig unterschiedlichen Wortlauts von § 4 Abs 1 BPGG einerseits und § 254 Abs 1 Z 1 ASVG andererseits geht es in beiden Fällen darum, eine Anspruchsvoraussetzung zu normieren, um zu erreichen, dass die Leistung nur zu gewähren ist, wenn eine gewisse Mindestdauer des Bedarfs besteht, ohne dass es auf die zeitliche Lagerung vor oder nach Antragstellung ankommt.Ungeachtet des geringfügig unterschiedlichen Wortlauts von Paragraph 4, Absatz eins, BPGG einerseits und Paragraph 254, Absatz eins, Ziffer eins, ASVG andererseits geht es in beiden Fällen darum, eine Anspruchsvoraussetzung zu normieren, um zu erreichen, dass die Leistung nur zu gewähren ist, wenn eine gewisse Mindestdauer des Bedarfs besteht, ohne dass es auf die zeitliche Lagerung vor oder nach Antragstellung ankommt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0120157Im RIS seit
06.10.2005Zuletzt aktualisiert am
09.01.2017