E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : Die am 3. 5. 1973 geborene Klägerin hat zwischen 1990 und 1994 43 Beitragsmonate der Pflichtversicherung als Mechanikerlehrling erworben; diese Lehre hat sie abgeschlossen. Danach war sie zeitweilig beschäftigt, dies im Jahr 1995 im Ausmaß von drei Monaten im Rahmen einer Umschulung, weiters im Jahr 1996 von 22. 5. bis 29. 8. bei der Firma M*****. Ihre berufliche Tätigkeit bei der Firma M***** bestand darin, als Regalbetreuerin und an der Kass... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Bei dem am 30. 9. 1963 geborenen Kläger liegen im maßgeblichen Zeitraum der letzten 15 Jahre vor dem Stichtag (1. 8. 2006), also ab dem 1. 8. 1991, folgende Beschäftigungszeiten vor: Vom 30. 10. 1989 bis 23. 1. 1994 war der Kläger bei der H & F B***** GmbH & Co KG mit dem Transport von Baumaterialien, Containern und Rohren mittels LKW von und zu Baustellen sowie mit dem Verladen mittels Frontkran beschäftigt. Er erwarb aufgrund dieser Beschäftigung ab ... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 6. 11. 2007 wies die beklagte Partei den Antrag des am 1. 12. 1973 geborenen Klägers vom 29. 5. 2007 auf Zuerkennung der Invaliditätspension mangels Vorliegens von Invalidität im Sinn des § 255 ASVG ab. Das Erstgericht gab der dagegen erhobenen Klage statt und verpflichtete die beklagte Partei, dem Kläger eine Invaliditätspension im gesetzlichen Ausmaß ab dem 1. 6. 2007 zu gewähren. Weiters trug es der beklagten Partei die Leistung einer vorläufigen Za... mehr lesen...
Norm: ASVG §253dASVG §254AbkSozSi Österreich - Jugoslawien Art41
Rechtssatz: Ein vom Versicherten beim zuständigen jugoslawischen (hier: bosnischen) Versicherungsträger eingereichter (unter Verwendung des Formblattes BH/A13) Antrag auf Invaliditätspension ist auch als Antrag auf vorzeitige Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit zu werten (so schon 10 ObS 205/03z). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ASVG §254ASVG §255 EAbkSozSi Österreich - Jugoslawien Art37a
Rechtssatz: Art 37 a AbkSozSi-Jugoslawien sah die Anerkennung vollstreckbarer Bescheide und Rückstandsausweise der Träger oder zuständigen Behörden eines Vertragsstaates über bestimmte Rückforderungsansprüche im anderen Vertragsstaat vor. Hinsichtlich der Feststellung der Invalidität fehlt jedoch eine solche Gleichstellungsbestimmung, so daß der Versicherte daraus, daß er allenf... mehr lesen...
Norm: ASVG §253dASVG §254ASGG §67 Abs1GSVG §131cGSVG §132GSVG §133
Rechtssatz: Hat der Versicherte stets und ausschließlich eine Erwerbsunfähigkeitspension (§§ 132, 133 GSVG) und keine vorzeitige Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit nach (§ 131 c GSVG) begehrt, so handelt es sich insoweit - so wie etwa zwischen einer Invaliditätspension im Sinne des § 254 ASVG und einer vorzeitigen Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit (im Sinne ... mehr lesen...
Norm: ASVG §222 Abs1 Z2 litaASVG §235ASVG §236ASVG §254
Rechtssatz: Mangelt es einem Versicherten schon an der Wartezeit als allgemeine Voraussetzung des begehrten Leistungsanspruches einer Invaliditätspension nach § 222 Abs 1 Z 2 lit a in Verbindung mit § 254 ASVG (§§ 235, 236 ASVG), so bedarf es - bei Nichtvorliegen einer Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalles (§ 235 Abs 3 lit a in Verbindung mit §§ 175 ff ASVG) - keiner Feststellungen zu... mehr lesen...
Norm: ASVG §222 Abs1 Z2ASVG §254ASVG §271ASVG §551 Abs10BSVG §103 Abs1 Z2BSVG §123: BSVG §247 Abs9GSVG §112 Abs1 Z2GSVG §132GSVG §259 Abs9
Rechtssatz: Der in § 259 Abs 9 GSVG und § 247 Abs 9 BSVG gebrauchte Wortlaut "Versicherungsfall der dauernden Erwerbsunfähigkeit" und der in § 551 Abs 10 ASVG gebrauchte Wortlaut "Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit" ist zu eng. Er paßt nur auf die Normalfälle, in denen der Träger der Pension... mehr lesen...