Entscheidungen zu § 253d Abs. 2 ASVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 1995/3/14 10ObS41/95

Norm: ASVG §253d Abs2
Rechtssatz: Nach § 253 d Abs 2 ASVG fällt die vorzeitige Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit mit dem Tag weg, an dem der Versicherte eine unselbständige oder selbständige Erwerbstätigkeit ausübt, wobei nicht die tatsächlich ausgeübte Arbeitsleistung entscheidend ist, sondern das Erwerbseinkommen. Hier: Krankenstand mit Anspruch auf Entgeltfortzahlung gegen den Dienstgeber ist Erwerbseinkommen. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.03.1995

RS OGH 1993/12/21 10ObS313/92, 10ObS63/94

Norm: ASVG §94ASVG §253 Abs2ASVG §253b Abs1 Z4ASVG §253d Abs2
Rechtssatz: Die Tätigkeit eines Mehrheitsaktionärs als Aufsichtsrat dieser Aktiengesellschaft war keine selbständige oder unselbständige Erwerbstätigkeit im Sinne des seinerzeitigen § 94 ASVG, sondern eine Tätigkeit im Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften aus Vermögen. Entscheidungstexte 10 ObS 313/92 Entscheidungs... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.12.1993

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