Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Pensionsversicherungsanstalt (im Folgenden: PVA) vom 09.08.2023 wurde der Anspruch der nunmehrigen Beschwerdeführerin auf Alterspension ab 01.08.2023 anerkannt und ausgesprochen, dass die Pension ab 01.08.2023 monatlich € 2.386,26 betrage. 2. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid der PVA vom 25.02.2025 wurde das Verfahren über den Anspruch auf Alterspension wieder aufgenommen und der Bescheid ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 03.10.2023 sprach das Arbeitsmarktservice XXXX (in weiterer Folge als „AMS“ bezeichnet) aus, dass dem Antrag des Beschwerdeführers auf Zuerkennung von Notstandshilfe vom 22.09.2023 gemäß § 22 AlVG keine Folge gegeben werde. Begründend führte das AMS aus, dass der Beschwerdeführer die Anspruchsvoraussetzungen für eine Alterspension bereits ab 01.07.2023 erfüllt habe. 1. Mit Bescheid vom 03.10.... mehr lesen...