Entscheidungsgründe: Die am 28. 5. 1937 geborene Klägerin stellte am 13. 5. 1997 bei der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten einen Antrag auf Gewährung der Alterspension. Mit Bescheid vom 18. 8. 1997 hat die Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten den Anspruch auf Alterspension ab 1. 6. 1997 anerkannt und ausgesprochen, dass die Pension ab 1. 6. 1997 als Teilpension in einer Höhe von monatlich 13.575,30 S gebührt (= 85 % der Gesamtpension in Höhe von 15.970,90 S).... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat den Wegfall der vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer gemäß § 253b Abs 2 ASVG und die Rückzahlungspflicht des Klägers zutreffend bejaht (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers Folgendes entgegenzuhalten: Das Berufungsgericht hat den Wegfall der vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer gemäß Paragraph 253 b, Absa... mehr lesen...
Norm: ASVG §253 Abs2 ASVG §261 ASVG §261b ASVG § 253 heute ASVG § 253 gültig ab 01.07.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/2003 ASVG § 253 gültig von 18.04.2001 bis 30.06.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2001 ASVG § 253 gültig von... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei lehnte mit Bescheid vom 23. 5. 1996 den Antrag des Klägers vom 19. 12. 1995 auf Zuerkennung der vorzeitigen Alterspension wegen dauernder Erwerbsunfähigkeit ab. Das Erstgericht gab dem dagegen erhobenen Klagebegehren statt und verpflichtete die beklagte Partei, dem Kläger die vorzeitige Alterspension wegen dauernder Erwerbsunfähigkeit im gesetzlichen Ausmaß ab 1. 1. 1996 zu gewähren. Nur gegen die Zuerkennung der vorzeitigen Altersp... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist zutreffend, weshalb es nach § 510 Abs 3 Satz 2 ZPO ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen. Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist zutreffend, weshalb es nach Paragraph 510, Absatz 3, Satz 2 ZPO ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen. Unbestritten steht fest, daß der Kläger vom 19... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 22.1.1991 sprach die Beklagte aus, daß von der monatlichen Bruttopension der Klägerin von 13.710 S ab 1.1.1989 3.879,20 S wegen eines Erwerbseinkommens ruhten (§ 94 ASVG) und forderte den Überbezug von 52.679,20 S wegen Verletzung der Meldepflicht (§ 40 ASVG) in monatlichen Teilbeträgen von 1.000 S zurück (§ 107 ASVG), die von der monatlichen Leistung abgezogen würden. Mit Bescheid vom 22.1.1991 sprach die Beklagte aus, daß von der monatl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der zunächst als Kläger aufgetretene und während des Verfahrens am 29.4.1995 verstorbene Josef F***** sowie dessen gemäß § 76 Abs 2 ASGG in das Verfahren eingetretene Gattin (und Witwe) Franziska F***** haben mit Notariatsakt vom 15.11.1963 einen Ehepakt geschlossen, wonach sie (Punkt 1.) "hiemit eine allgemeine Gütergemeinschaft unter Lebenden und auf den Todesfall dergestalt errichten, daß alles Vermögen, welches sie gegenwärtig besitzen, künftig erwerb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 25.10.1990 sprach die Beklagte aus, daß die dem Kläger gewährte vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer (§ 131 GSVG) ab 1.12.1989 nicht gebühre. Als
Begründung: führte sie an, die Pension falle mit dem Tag der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit weg, wenn das monatliche Erwerbseinkommen den im § 5 Abs 2 ASVG angeführten Grenzbetrag übersteige. Mit Bescheid vom 25.10.1990 sprach die Beklagte aus, daß die dem Kläger gewährte vorze... mehr lesen...
Norm: ASVG §94 ASVG §253 Abs2 ASVG §253b Abs1 Z4 ASVG §253d Abs2 ASVG § 94 gültig von 01.01.1990 bis 31.03.1991 aufgehoben durch BGBl. Nr. 15/1991 ASVG § 253 heute ASVG § 253 gültig ab 01.07.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/2003 ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war bis 30.9.1988 Angestellte der S***** AG. Mit Bescheid vom 23.11.1988 gewährte die beklagte Partei der Klägerin eine Alterspension von brutto 19.427,20 S, wovon ein Betrag von 772,70 S ruhend gestellt wurde. Die Klägerin ist Mehrheitsaktionärin der S***** ***** AG. Am 12.12.1988 wurde sie in den Aufsichtsrat dieser Aktiengesellschaft gewählt und nahm in der Folge am 6.6.1989, am 14.11.1989, am 31.1.1990 und am 14.12.1990 an Aufsichtsratsitzungen tei... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei lehnte mit Bescheid vom 17. Dezember 1987 den am 23. April 1987 gestellten Antrag des Klägers auf Zuerkennung der vorzeitigen Alterspension gemäß § 131 GSVG ab. Die beklagte Partei lehnte mit Bescheid vom 17. Dezember 1987 den am 23. April 1987 gestellten Antrag des Klägers auf Zuerkennung der vorzeitigen Alterspension gemäß Paragraph 131, GSVG ab. Das Erstgericht erkannte die beklagte Partei schuldig, dem Kläger ab 1. Mai 1987 die vorzeitige A... mehr lesen...
Norm: ASVG §253 Abs2 ASVG §253b Abs1 litd ASVG § 253 heute ASVG § 253 gültig ab 01.07.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/2003 ASVG § 253 gültig von 18.04.2001 bis 30.06.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2001 ASVG § 253 gültig von 0... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 4.11.1980 gewährte die beklagte Partei dem Kläger gemäß § 253 b ASVG ab 1.6.1980 die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer. Mit Bescheid vom 3.7.1985 verfügte sie die Wiederaufnahme des Verfahrens über seinen Anspruch auf vorzeitige Alterspension, hob den Bescheid vom 4.11.1980 auf und sprach aus, daß sein Antrag auf Gewährung einer vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer abgelehnt wird. Diesen Bescheid begründete di... mehr lesen...