Norm: ASVG §251aFSVG §3 Abs1GSVG §129
Rechtssatz: Bei der Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung der Rechtsanwälte (§§ 49 bis 54 RAO) handelt es sich um keine staatliche Sozialversicherung und damit um keine Pensionsversicherung (so schon VwGH 14. 12. 1979, ÖJZ 1980, 555/282). Die Berufsgruppe der Rechtsanwälte hat von der durch das FSVG geschaffenen Möglichkeit einer Einbeziehung in die Sozialversicherung und damit einer Mi... mehr lesen...
Norm: ASVG allgASVG §100 Abs2ASVG §223ASVG §251aASVG §253ASVG §253b Abs1 Z4BSVG allgBSVG §64 Abs2BSVG §104BSVG §120GSVG allgGSVG §68 Abs2GSVG §113GSVG §129GSVG §131 Abs1 Z4GSVG idF 19.GSVGNov BGBl 19
Rechtssatz: Der Versicherungsfall des Alters wird durch die Entscheidung eines Sozialversicherungsträgers über die Gewährung der Alterspension nicht nur für den Bereich dieses Sozialversicherungsgesetzes, sondern auch für den Bereich der anderen So... mehr lesen...
Norm: ASVG §251aBSVG §120GSVG §129
Rechtssatz: Der Gesetzgeber hat mit diesen Bestimmungen die Frage der Leistungszuständigkeit der Pensionsversicherungsträger innerhalb der verschiedenen Zweige der Pensionsversicherung dahingehend gelöst, daß ein nicht nur nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, sondern auch nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz oder/und dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz versicherter Pensionswerber Leistun... mehr lesen...
Norm: ASVG §251aBSVG §120GSVG §129
Rechtssatz: Durch die Bestimmungen über die Wanderversicherung (§ 251 a ASVG, § 129 GSVG, § 120 BSVG) hat der Gesetzgeber eine Regelung geschaffen, die eine weitgehende Gleichbehandlung der in verschiedenen Sozialversicherungssystemen erworbenen Versicherungszeiten sicherstellt. Das Wesen der Wanderversicherungsregelung besteht darin, dass alle erworbenen Versicherungszeiten vom zuständigen Träger so behandelt... mehr lesen...
Norm: ASVG §251a
Rechtssatz: Hat ein Versicherter Versicherungsmonate sowohl nach dem ASVG als auch in der Pensionsversicherung nach dem Gewerblichen Selbständigen-PVG oder nach dem B-PVG erworben, so kommen für ihn gemäß § 251 a Abs 1 ASVG die Leistungen aus der Pensionsversicherung in Betracht, der er gemäß § 251 a Abs 3 zugehörig ist, wobei der zuständige Träger bei Beurteilung von Leistungsansprüchen nur Versicherungsfälle zu berücksichtige... mehr lesen...