RS OGH 1995/2/14 10ObS11/95, 10ObS120/95, 10ObS257/97k, 10ObS46/98g, 10ObS217/98d, 10ObS7/99y, 10ObS

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Veröffentlicht am 14.02.1995
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Norm

ASVG §251a

Rechtssatz

Hat ein Versicherter Versicherungsmonate sowohl nach dem ASVG als auch in der Pensionsversicherung nach dem Gewerblichen Selbständigen-PVG oder nach dem B-PVG erworben, so kommen für ihn gemäß § 251 a Abs 1 ASVG die Leistungen aus der Pensionsversicherung in Betracht, der er gemäß § 251 a Abs 3 zugehörig ist, wobei der zuständige Träger bei Beurteilung von Leistungsansprüchen nur Versicherungsfälle zu berücksichtigen hat, die nach dem für ihn maßgeblichen Versicherungssystemen vorgesehen sind.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0085021

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

06.11.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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