Norm: ASVG idF BGBl I 1998/138 §233ASVG §255 A
Rechtssatz: Kindererziehungsmonate wirken sich für die
Begründung: eines Pensionsanspruches nur aus, wenn im jeweiligen Zeitraum keine anderen Versicherungsmonate vorhanden sind. Zur Erfüllung der Wartezeit für die begehrte Invaliditätspension werden Kindererziehungsmonate überdies nur dann herangezogen, wenn sie im Rahmenzeitraum liegen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ASVG §231ASVG §233ASVG §247ASVG §308ASVG §310ASVG §311
Rechtssatz: Jedes Dienstverhältnis begründet ein eigenes Pflichtversicherungsverhältnis, für das entsprechende Beiträge zu leisten sind. Dadurch können auch zeitlich sich deckende Versicherungszeiten entstehen. Für die Feststellung der dadurch erworbenen Versicherungsmonate gelten die §§ 231, 233 ASVG. Zur Feststellung der Leistungen aus der Pensionsversicherung und der Überweisungsbe... mehr lesen...