RS OGH 2002/7/23 10ObS241/02t

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Veröffentlicht am 23.07.2002
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Norm

ASVG idF BGBl I 1998/138 §233
ASVG §255 A

Rechtssatz

Kindererziehungsmonate wirken sich für die Begründung eines Pensionsanspruches nur aus, wenn im jeweiligen Zeitraum keine anderen Versicherungsmonate vorhanden sind. Zur Erfüllung der Wartezeit für die begehrte Invaliditätspension werden Kindererziehungsmonate überdies nur dann herangezogen, wenn sie im Rahmenzeitraum liegen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116793

Dokumentnummer

JJR_20020723_OGH0002_010OBS00241_02T0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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